Keine gründliche Prüfung

18.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:54 Uhr

Zur Sparkassenfusion:

In der Stadtratssitzung vom Donnerstag wurde das Unverständnis vom OB wegen des angestrebten Bürgerbegehrens zum Ausdruck gebracht. Die Regierung von Oberbayern habe die Fusion im November nach gründlicher Prüfung genehmigt.

Die "gründliche Prüfung" stimmt nicht. Die Regierung von Oberbayern erhielt bereits Mitte September einen elfseitigen Brief von mir über die Jahresabschlüsse der Sparkasse Eichstätt der letzten Jahre. Es wurde nachgewiesen, dass diese falsch seien wegen der Zuordnung zu den diversen Rücklagen. Hintergrund war der Bescheid des Finanzministeriums in Nordrhein-Westfalen, das den Jahresabschluss der Stadtsparkasse Düsseldorf soeben für ungültig erklärt hatte. Dort hatte der Sparkassenvorstand - wie in Eichstätt - vom Gewinn einen Riesenbetrag in einen Fonds gesteckt und nur einige Euro zur Verteilung an die Stadt oder an einen anderen Fonds zur Verfügung gestellt. Da es um Bundesrecht geht, gilt der Spruch aus NRW auch für Bayern und Eichstätt.

Man muss wissen, dass aufgrund von ungültigen Jahresabschlüssen keine Fusion erfolgen darf. Die Jahresabschlüsse müssen erst in Ordnung gebracht werden.

Diese Vorbehalte vom September gegenüber der Sparkasse Eichstätt wurden im Antwortschreiben der Regierung sehr flapsig abgetan. Damit ist sie ihrer Amtspflicht, jedem Verdacht auf Unrechtmäßigkeit ernsthaft nachzugehen, nicht nachgekommen. Anhand des Schreibens konnte man sehen, dass kein Sachverstand vorhanden ist. Erst später kam von der Regierung von Schwaben - es waren alle Regierungsbezirke mit einer Sparkasse ihres Bereichs zum Düsseldorfer Bescheid angeschrieben worden und von München kam nichts mehr - eine etwas tiefere Begründung der Ablehnung. Diese war aber genauso falsch. Alle sieben Sparkassenaufsichten in den Regierungsbezirken erhielten am Schluss der Diskussion alle Unterlagen. Es gab keine Reaktion der sieben Aufsichten.

Herr Professor Eilenberger hat diesen Sachverhalt in seinem Gutachten ausführlich erläutert und alle widerlegt (Regierung von Oberbayern, Innenministerium, Sparkassenverband, Prüfungsverband). Dem Prüfungsverband muss man übrigens sehr skeptisch gegenüberstehen. Er hat nicht die Miesbacher Machenschaften der dortigen Sparkasse bemerkt und jahrelang sein uneingeschränktes Testat gegeben. Es gibt in den Aufsichtsbehörden offenbar keine Spezialisten im Banken-/Sparkassenrecht.

Es ist daher kein Wunder, wenn dem Innenausschuss des Bayerischen Landtags ein Antrag auf "Neuorganisation des Sparkassenwesens" vorliegt, unter anderem mit dem Ziel, anstelle des Innenministeriums ein anderes Ministerium mit der Sparkassenaufsicht zu betrauen. Anhand der mangelhaften Kenntnisse im Bankenrecht und der falschen Jahresabschlüsse durfte natürlich keine Fusionsgenehmigung für Eichstätt/Ingolstadt erfolgen. Der Bescheid ist daher nichtig und nicht existent.

Sollte das Bürgerbegehren die notwendigen Unterschriften erhalten, was kein Problem zu sein scheint, und die Prüfung durch die Stadt (ausreichende Zahl von Unterschriften, Volljährigkeit der Unterschriftsleistenden, Wohnort und so weiter) positiv sein, so tritt sofort die aufschiebende Wirkung in Kraft. Das heißt, die Fusion darf nicht am 1. Januar 2017 erfolgen. Abgesehen davon kann jederzeit ein Bürgerbegehren starten, wenn man eine Fusion wieder rückgängig machen will.

Dr. Rainer Gottwald

Landsberg