Eichstätt
"Mit hohem Konfliktpotenzial"

Ortsumfahrung: wirtschaftlich, von hoher städtebaulicher Bedeutung, aber problematisch

13.04.2016 | Stand 02.12.2020, 19:58 Uhr

Der vorläufig geplante Trassenverlauf einer Ortsumfahrung Bundesstraße 13 von Eichstätt vom Jura durch das Hessental über das Altmühltal. Die Trasse ist 9,3 Kilometer lang und wird aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten als "hoch" eingestuft. Der Bau würde insgesamt 32,6 Millionen Euro kosten. - Foto: DK-Grafik /Hager/Hoedt

Eichstätt (EK) In dem vor Kurzem vorgelegten Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde die Ortsumfahrung von Eichstätt unter der Rubrik "weiterer Bedarf mit Planungsrecht" eingestuft. Welche Argumente dazu geführt haben, sind in den Erläuterungen angeführt.

Dabei werden Faktoren wie Nutzen-Kosten-Vergleich, Analyse, umwelt- und naturschutzfachliche sowie städtebauliche Belange berücksichtigt. Aber Faktoren wie Zeitersparnis, Kraftstoffverbrauch, Lärmbelästigung oder auch Umweltbelastung (CO2-Ausstoß) spielen eine Rolle bei der Entscheidung, ob ein Projekt in den vordringlichen oder weiteren Bedarf aufgenommen wird.

Zur Ortsumfahrung von Eichstätt heißt es grundsätzlich: "Das Projekt ist wirtschaftlich und wird dem weiteren Bedarf mit Planungsrecht zugewiesen, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann." Gleichzeitig wird klargestellt, dass es zu der vorgeschlagenen Trasse (siehe Grafik) "aufgrund der topografischen Gegebenheiten keine Alternative" gebe. "Eine Untertunnelung Eichstätts oder eine Einhausung des Spindeltals scheiden aus Kostengründen oder aus Gründen der Verkehrssicherheit (Steigungsverhältnisse) aus". Insgesamt werden die Baukosten mit 32,6 Millionen Euro angegeben. Die Strecke, ein zweistreifiger Neubau, hat eine Länge von 5,3 Kilometer. Es wird von einer Bauzeit von 48 Monaten ausgegangen.

 

n Notwendigkeit: Die B 13 verbinde das Oberzentrum Ingolstadt mit den Mittelzentren Eichstätt und Weißenburg. Die Verkehrsbelastung betrage in der Ortsdurchfahrt laut der Straßenverkehrszählung 2010 21 651 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden. Allerdings, heißt es einschränkend, werde die Verkehrsstärke "aufgrund des nicht unerheblichen Ziel- und Quellverkehrsaufkommens des Mittelzentrums Eichstätt mit unter 8000 Kfz/24h angenommen." Dennoch wird festgestellt: "Durch den Bau der Ortsumgehung werden die Ortsdurchfahrt von Eichstätt vom Durchgangsverkehr, insbesondere vom Schwerverkehr der Steinbrüche nördlich Eichstätts, entlastet, die Beeinträchtigungen der Anwohner erheblich verringert und die Verkehrssicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der B 13 erhöht."

 

n Entlastungs- beziehungsweise Belastungswirkung: Insgesamt würden von einer Umgehung 1144 Einwohner vom Verkehrslärm entlastet. Zusätzlich neu belastet würden keine Anwohner. Innerörtlich käme es auf einer Strecke von 1100 Metern zu einer Entlastung, und auf einer Länge von 900 Metern stellten sich Entlastungen ein, "die zu signifikanten Erhöhungen der Umgestaltungspotenziale beitragen".

 

n Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung: Dem Projekt Ortsumfahrung Eichstätt wird eine "hohe Umwelt-Betroffenheit" bescheinigt. Ein Teil der Strecke "untertunnelt ein FFH-Gebiet und ein Vogelschutzgebiet sowie eine Kernzone eines Naturschutzgroßprojekts des Bundes. Hier liegt auch ein Kernraum und ein nationaler Lebensraumkorridor, der dadurch entschnitten wird. Teilweise werden die Flächen ohne Tunnel durchfahren, so dass für beide Natura-2000-Gebiete erhebliche Beeinträchtigungen wahrscheinlich sind. Südlich davon werden die Altmühl als schmaler Teil des FFH-Gebiets und teilweise das Überschwemmungsgebiet mit einer langen Brücke überspannt. Das Projekt durchführt zudem Großräume (Feucht-, Trocken- und Großsäugerlebensräume) und liegt in einem Naturraum. Die Wirkzone reicht in einen weiteren Kernraum (Waldlebensräume). Ein kleinerer Abschnitt zerschneidet ein Landschaftsschutzgebiet." Etwa 7,6 Hektar Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung seien betroffen sowie neun Hektar "unzerschnittene Kernräume" würden in Anspruch genommen. Insgesamt, heißt es in der Beurteilung, "hat das Projekt wegen der Vielzahl an Betroffenheiten ein hohes Konfliktpotenzial".

 

n Städtebaulich: "Das Projekt besitzt eine hohe städtebauliche Bedeutung." Bei der "raumordnerischen Beurteilung" heißt es "nicht bewertungsrelevant".

 

n Nutzen-Kosten-Vergleich: Die Gesamtprojektkosten (Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014) werden mit 32,6 Millionen Euro angegeben. Eine Querungshilfe (Brücke) ist darin enthalten. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis liegt bei 5,8 (zum Vergleich: Der unter "vordringlicher Bedarf" eingestufte vierspurige Ausbau der B 13 zwischen Kreisel Gabel und Friedrichshofen hat ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 4,2). Grundsätzlich gilt, dass eine höhere Zahl zugleich auch eine bessere Einstufung möglich machen kann.