Eichstätt
Rente: Frist endet

13.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:33 Uhr

Eichstätt (EK) In der gesetzlichen Rentenversicherung haben Versicherte einen Anspruch auf Altersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und mindestens 60 Monate Versicherungszeit haben. Dazu zählen neben Pflichtbeiträgen unter anderem auch freiwillige Beiträge.

Dies geht aus einer Pressemitteilung des Eichstätter Landratsamts hervor.

Seit August 2010 können auch Beamte und andere versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Für diesen Personenkreis, der vor der Gesetzesänderung im August 2010 keine freiwilligen Beiträge zahlen durfte, besteht eine besondere Nachzahlungsmöglichkeit, wie das Eichstätter Landratsamt weiter mitteilt.

Wer vor dem 2. September 1950 geboren ist und noch keine 60 Monate Versicherungszeit hat, kann mit einer Einmalzahlung einen Rentenanspruch erwerben. Der Antrag auf Nachzahlung kann aber nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres gestellt werden. Für jeden fehlenden Monat kann die Beitragshöhe vom Mindestbeitrag von 84,15 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1131,35 Euro frei gewählt werden.

Mehr zum Thema freiwillige Beitragszahlung und der befristeten Sondernachzahlung erfährt man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer (08 00) 1 00 04 80 18.