Eichstätt
Rechtsbruch seit Jahrzehnten

Sebastian Roßner sprach über Politik und Rüstungsexporte

24.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:30 Uhr

Eichstätt (EK) Das Grundgesetz sieht Waffenexport nur im Ausnahmefall vor; die Realität ist gleichwohl eine andere. Über diese offensichtliche Diskrepanz sprach auf Einladung von pax christi, Katholischer Hochschulgemeinde (KHG) und Katholischer Erwachsenenbildung (KEB) Sebastian Roßner von der Universität Düsseldorf.

Der Referent, der in der „Gemeinsamen Konferenz der Kirchen Frieden und Entwicklung“, Fachgruppe Rüstungsexport, mitarbeitet, ist Jurist.

Dementsprechend setzte er in seinem Vortrag den Schwerpunkt auf rechtspolitische Fragen. Aus seiner Darstellung wurde deutlich, dass der politische Alltag, der Rüstungsexport als Normalität nimmt, in deutlichem Widerspruch zum erklärten Willen des Grundgesetzes steht, das Export nur als Ausnahme zulässt (Art. 26, Abs. 2). Desgleichen gibt es kein Anrecht auf Ausfuhrgenehmigung. Sowohl das Kriegswaffenkontrollgesetz als auch die „Politischem Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ suggerieren eine restriktive Handhabung. Anders freilich verhält es sich mit dem Außenwirtschaftsgesetz, das den Handel regelt. Seit Jahrzehnten lebe Deutschland de facto mit einem Rechtsbruch, weil die Regierung, entgegen den Bestimmungen des Grundgesetzes, ihre Entscheidungskompetenz delegiert, noch dazu an das Wirtschaftsministerium, führte der Referent aus.

Eine zusätzliche Problematik stelle die mangelnde Transparenz der gesamten Rüstungsexportgeschäfte dar. Der Bundessicherheitsrat, dessen Entscheidungen geheim sind und nicht hinterfragt werden können, informiere stets nur im Nachhinein, das Parlament habe keine Kontrollmöglichkeit.

Der Vortrag mündete in die Forderung, Kriterien für den Export festzulegen, für Transparenz zu sorgen, eine europäische Kontrolle einzuführen und Verbandsklagen zu ermöglichen, in denen die Interessen derjenigen vertreten werden können, die durch illegale Exporte zu Schaden gekommen sind. Die anschließende rege Diskussion zeigte, dass das überwiegend junge, aber gut informierte Publikum die juristischen Erwägungen des Vortragenden mit großem Interesse aufgenommen hatte.