Eichstätt
Genug Krippenplätze

Kaum Nachfragen nach dem Betreuungsgeld

31.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:50 Uhr

In der Kreisstadt Eichstätt gilt die Kinderkrippe Tabeki als eine gute Betreuungsadresse für die Kleinen - Foto: chl

Eichstätt (chl) Seit heute, 1. August, gibt es den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder – und der Landkreis Eichstätt zeigt sich gut gerüstet. Wie die stellvertretende Leiterin des Jugendamtes und des Sozialdienstes, Stilla Bauer, gestern auf Anfrage mitteilt, ist der Landkreis deutlich über dem Soll.

Bekanntlich haben die Kommunen für 39 Prozent der Kinder im Alter bis zu drei Jahren einen Krippenplatz bereitzuhalten – im Landkreis Eichstätt liegt die Versorgungsquote bei 44,8 Prozent. Bei den Ein- bis Zweijährigen, die einen so genannten „bedingungslosen Anspruch“ haben, liegt die Quote sogar bei 65,6 Prozent.

Als gesetzliche Versorgungsquote gilt deshalb 39 Prozent, weil nicht davon auszugehen ist, dass jedes Kleinkind tatsächlich einen Krippenplatz braucht. Viele Eltern betreuen ihre Kleinkinder daheim. Seit heute gibt es dafür auch den Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn die Eltern kein öffentlich gefördertes Angebot in Anspruch nehmen.

Im Landratsamt seien bisher zum Betreuungsgeld nur sehr wenige Anfragen eingegangen, der Landkreis sei auch nicht der richtige Ansprechpartner, so Bauer. Interessenten werden an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales verwiesen. „Dort kann man sich alle nötigen Informationen schicken lassen“, so Bauer. Die Homepage des Zentrums hat die Internetadresse www.betreuungsgeld.bayern.de.