Denkendorf
Vollmacht wärmstens empfohlen

Vortrag für Denkendorfer Senioren fand großes Interesse Für den Fall der Fälle vorsorgen

17.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:47 Uhr

Denkendorf (wth) Stark interessiert und sehr aufmerksam hörten über 50 Senioren der Großgemeinde Denkendorf im Gasthof Sonnenhang in Dörndorf den Ausführungen zu dem Thema "Gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" zu.

Fachbereichsleiter Gerhard Börner von der Betreuungsstelle des Landratsamtes Eichstätt konnte die umfangreiche Rechtsmaterie gut vermitteln, weil er sie mit seinen praktischen Erfahrungen sehr unterhaltsam anreicherte.

Zuallererst gab er zu verstehen, dass dieses Thema nicht nur ein Seniorenthema sei, sondern für alle Erwachsenen zutreffe. Jeden könne es treffen, dass er erkranke, in ein Krankenhaus komme und sich gegenüber den Ärzten nicht mehr äußern könne. Keiner könne ein Vertretungs- oder Handlungsrecht geltend machen, weder Eltern, Geschwister noch Ehepartner. Es gehe ja nicht nur um Unterschriften im Krankenhaus, die zu leisten seien. Wer soll sich um die Behördenangelegenheiten, um Bankgeschäfte und dergleichen kümmern und wer entscheidet für mich?

In so einer Situation würde die Betreuungsstelle des Landratsamtes und in der weiteren Folge das Gericht tätig werden und so die "Gesetzliche Betreuung" einsetzen. Gerichtskosten würden dabei entstehen, und man habe es mit fremden Berufsbetreuern zu tun. Wolle man einen derartigen Umstand nicht, so müsse mit einer Vertrauensperson eine "Vorsorgevollmacht" erstellt werden. Will der Einzelne keinesfalls eine derartige Vollmacht erteilen, so könne er wenigstens eine "Betreuungsverfügung" verfassen, in der zu lesen ist, wer im Falle des Falles diese oder jene Aufgaben erledigen soll. Die zuständige Betreuungsstelle und das Gericht seien gehalten, die hier genannten Personen zu ermächtigen, vorausgesetzt es stünden keine widrigen Gründe entgegen. Die "Patientenverfügung" hatte der Referent nur kurz gestreift, weil diese über die Vollmacht schon teilweise gedeckt sei. Dafür wäre ein eigener Vortrag erforderlich, so der Redner. Liegen bereits Vollmachten und Patientenverfügungen vor, so gelten diese weiter, sie sind aber im Rechtstext ungenau.

Wiederholt wies Börner darauf hin, dass der Betreute nicht automatisch geschäftsunfähig werde und testier- und ehefähig bleibe. Die gesetzliche Betreuung werde immer nach sieben Jahren aufgehoben oder verlängert. Die persönliche Vorsorgevollmacht könne zu jeder Zeit geändert, zurückgenommen oder zurückgefordert werden. Kosten für Beratungsgespräche und Fallbearbeitungen entstehen bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes nicht. Bei Bedarf könne auch eine kostenlose Hausberatung in Anspruch genommen werden.

Die Teilnehmer machten reichlich Gebrauch von den ausgelegten Formblättern samt Broschüren - so können Einzelheiten nochmals nachgelesen werden. Der nächste Treff, so Seniorenbeauftragter Erich Schaufler, findet am 24. August im Rathaus Denkendorf und in der Bücherei statt. Konrad Schießl wird die Leuchtenberg-Ausstellung kommentieren, und im Wechsel zeigen die Mitarbeiterinnen der Bücherei ihren Medienbestand.