Dietfurt
Räuber und Gendarm einmal nicht gespielt

Aufmerksamer Marktleiter ertappt professionelle Ladendiebe auf frischer Tat

12.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:48 Uhr

Dietfurt (DK) Dem aufmerksamen Leiter eines Verbrauchermarktes ist es zu verdanken, dass zwei gewerbsmäßig handelnde, drogensüchtige Ladendiebe in Dietfurt dingfest gemacht werden konnten.

Dietfurt (DK) Dem aufmerksamen Leiter eines Verbrauchermarktes ist es zu verdanken, dass zwei gewerbsmäßig handelnde Ladendiebe in Dietfurt dingfest gemacht werden konnten. Wie die Polizei mitteilt, waren am Mittwoch gegen 16 Uhr dem Markleiter der Edeka-Filiale in Dietfurt zwei Männer aufgefallen, die ihm verdächtig erschienen. Er ließ sie während ihres Einkaufs nicht aus den Augen. So beobachtete er, wie der eine von ihnen auf dem Förderband vor der Kasse mehrere Artikel stapelte, offenbar um Deckung zu schaffen. Hinter der ließ er Zigarettenpackungen in seiner Latzhose verschwinden.

Als die beiden Männer die Kasse passiert hatten, ohne die Zigaretten zu bezahlen, wurden sie vom Marktleiter am Ausgang auf den Diebstahl angesprochen. Der Mann mit den Zigaretten in der Hosentasche stieß den Marktleiter jedoch zur Seite und flüchtete, ebenso wie der zweite. Hier verlor der Marktleiter die beiden zunächst aus den Augen.

Er verständigte die Polizeiinspektion Parsberg und sah - noch während er telefonierte - die Ladendiebe zum Parkplatz zurückkehren und mit einem Auto wegfahren. Mit dem abgelesenen Kfz-Kennzeichen war es den fahndenden Polizeibeamten nun ein Leichtes, das Fahrzeug im Stadtgebiet Dietfurt zu stellen und die beiden festzunehmen.

Wie sich herausgestellt hat, kommen die Täter für eine ganze Reihe von Ladendiebstählen infrage. Die Latzhose mit den Zigaretten war speziell für Diebstähle dieser Art präpariert worden. In ihrem Pkw konnten mehrere Tüten mit Diebesgut im Wert von mehreren Hundert Euro aufgefunden werden. Wie sich herausstellte, hatten sich die beiden ganz offensichtlich auf Edeka-Märkte spezialisiert.

Während der Haupttäter gestern wegen räuberischem Diebstahls dem Haftrichter vorgeführt wurde, musste der zweite Täter nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten entlassen werden. Der Fahrer des Pkw hatte zudem während der Flucht unter Drogeneinfluss gestanden.