Dietfurt
Acht Kandidaten

Pfarrgemeinderat wird bei Briefwahl bestimmt

10.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:58 Uhr

Dietfurt (grb) In der gesamten Diözese Eichstätt wird am 25. Februar ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt. Die Wahl erfolgt als Briefwahl.

In der Pfarrei Dietfurt kandidieren acht Personen: Albert Bachhuber, Stefan Buchner, Gabriele Graf, Bernhard Grünbeck, Kathrin Kommescher, Irmgard Lindermayer, Roswitha Pöringer und Johann Semmler, alle Dietfurt.

Der Wahlausschuss der Pfarrei weist auf folgende Besonderheit hin: Laut Beschluss des amtierenden Pfarrgemeinderates soll das künftige Gremium aus zehn Mitgliedern bestehen. Da diese Zahl nicht erreicht wurde, ist gemäß . 6 der Wahlordnung die Wahl als "Persönlichkeitswahl" durchzuführen. Das bedeutet, dass noch zwei wählbare Personen mit Familienname, Vorname und Anschrift hinzugeschrieben werden. Bei mehr als zwei Personen muss vorher von den bereits genannten Kandidaten die gleiche Anzahl gestrichen werden. Jedem Kandidaten kann man nur eine Stimme geben. Eine Häufelung ist nicht möglich.

Jede nachbenannte Person muss am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in Dietfurt ihren Hauptwohnsitz haben. Briefwahlunterlagen werden bis Sonntag, 11. Februar, zugestellt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarreiengemeinschaft, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Abgegeben werden kann der Wahlzettel im Pfarrbüro oder Pfarrbriefkasten. Urnen stehen in der Pfarr- und der Klosterkirche, jedoch nur zu den Sonntagsgottesdiensten am 18. und 25. Februar sowie am Wahltag von 14 bis 18 Uhr im Kulturhaus. Am Wahltag nach 18 Uhr eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

Für Zugezogene, die keine Briefwahlunterlagen bekommen haben, wird am Wahlsonntag von 14 bis 18 Uhr eine Wahlmöglichkeit im Kulturhaus der Stadt in der Klostergasse 5 eingerichtet. Dort kann dann die Stimme in der üblichen Form abgegeben werden. Ein gültiger Ausweis mit Wohnorteintrag Dietfurt muss vorgelegt werden, um teilnehmen zu können.