Ingolstadt
Lagerhalle – geprüft und für rechtmäßig befunden

03.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:06 Uhr

Ingolstadt (rh) Die große Lagerhalle bei Hundszell, deren Bau zuletzt bei Anwohnern und Stadtpolitikern so viel Aufregung verursacht hat, war von der Stadt genehmigt, wie mehrfach vom DK berichtet. Sie gilt als „privilegiertes Bauvorhaben“ im Außenbereich.

Vor der Genehmigung redet in solchen Fällen das Landwirtschaftsamt ein entscheidendes Wort mit. Ohne seine positive Stellungnahme geht nichts. Doch nach welchen Regeln beurteilt die Behörde, ob ein Bauprojekt genehmigt werden kann? Wolfgang Ehbauer vom Landwirtschaftsamt in Ingolstadt verweist auf eine gemeinsame Bekanntmachung der bayerischen Ministerien des Inneren, für Landwirtschaft und Umwelt. „Das ist das Papier, mit dem wir arbeiten.“ Ein Landwirt, der im Außenbereich bauen will, müsse demzufolge glaubhaft nachweisen, dass sein Betrieb eine „organisatorische Einheit“ darstellt, die nach einem „langfristigen Plan“ arbeitet.

Dabei müsse es sich um ein „auf Dauer (für mehr als eine Generation) gedachtes und wirtschaftlich lebensfähiges Unternehmen“ handeln, „das geeignet ist, dem Inhaber eine nachhaltige Sicherung seiner Existenz zu gewährleisten“. Landwirtschaft als bloße „Freizeitbeschäftigung und Liebhaberei“ reiche nicht aus.

Wenn ein seit Langem bestehender Bauernhof „umgestellt, erweitert oder anderweitig verändert“ werden soll, hat er nach diesen Richtlinien der Ministerien eher die Chance auf „Privilegierung“ seines Bauvorhabens als bei einer Neugründung. Das Baurecht sei so auszulegen, dass „dem Struktur- und Funktionswandel der Landwirtschaft mit seinen Folgen angemessen Rechnung getragen“ werde. Die Bekanntmachung soll zugleich eine weitere Zersiedelung des ländlichen Raumes verhindern. So soll eine „landwirtschaftliche Betätigung“ nicht als „Vorwand für eine Bautätigkeit im Außenbereich“ dienen. Im Fall der Hundszeller Lagerhalle, so Ehbauer, seien die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.