Pfaffenhofen
66500 Euro im Keller versteckt und das Geld ist weg

Eine 38-Jährige verwaltet das Vermögen ihrer demenzkranken Großmutter: Jetzt ist sie wegen Untreue verurteilt

14.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:44 Uhr

Pfaffenhofen (cpl) Mehrere fünfstellige Beträge soll Anna K. vom Konto ihrer Großmutter abgehoben und im Keller versteckt haben und dazu noch Beträge in Höhe von etwa 5000 Euro für sich ausgegeben haben. Insgesamt geht es um eine Summe von 66500 Euro. Das Geld ist verschwunden, der Ehemann soll's gewesen sein.

Eigentlich hätte die 38-Jährige aus dem nördlichen Landkreis das Geld sicher verwalten sollen. Weil sie ihre Pflichten missbraucht hat, musste sie sich wegen Untreue in vier Fällen am Donnerstag vor dem Schöffengericht verantworten.

In einer Kosmetiktasche im Keller habe die Angeklagte das Geld auf Wunsch der Oma verstaut, die das Vermögen nicht auf ihrer Bank lassen wollte. Außerdem habe diese gesagt: "Kauf dir, was du brauchst. " Das Geld sei sowieso bald ihres.

Bei der dritten Abhebung ist der Angeklagten aufgefallen, dass das Geld sowohl aus der Mittelkonsole im Auto, wo es zwischenzeitlich lag, als auch aus der Tasche im Keller verschwunden ist. Anna K. stellte ihren Mann zur Rede, der gab die Tat ihren Angaben zufolge zu. Ob das Geld seiner Spielsucht zum Opfer gefallen ist, oder wo es sich sonst befindet, bleibt ungeklärt. Der Ehemann ist in einem anderen Verfahren des Diebstahls angeklagt. Diesem das Geld zugeschoben, habe die Angeklagte nicht.

"Das sollen wir ihnen abnehmen? ", fragt Richter Konrad Kliegl. Es spricht einiges gegen ihre Version: Dass das Familien-Restaurant pleite gegangen ist, die Angeklagte also in einem Insolvenzverfahren steckt. Zudem ist die Enkelin nicht im Testament ihrer Großmutter vermerkt. Die Oma kann sich zu allem nicht mehr äußern, denn die ist demenzkrank.

Ein Grund, warum Anna K. das Vermögen verwaltete, und ihr hätte deshalb eigentlich klar sein müssen - das sagt Richter Kliegl am Ende -, dass sie sich nicht auf den Willen ihrer Großmutter berufen kann, wenn diese laut eines psychiatrischen Gutachtens dement ist.

Für die Betreuung war die 38-Jährige nicht alleine zuständig. Während diese das ersparte Vermögen ihrer Großmutter verwaltete, ist ein Berufsbetreuer mit der Gesundheit der Frau, ihrer Wohnung, der Post und einem Giro-Konto betraut gewesen, das sich auf einer anderen Bank befand. Ihm sind Widersprüchlichkeiten in den Finanzen aufgefallen, er versicherte sich und stellte dann den Strafantrag.

Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Isabell Schneider, die Geschichte der Angeklagten für wenig glaubhaft hält, plädiert Verteidigerin Caroline Kneling darauf, dass nicht widerlegt werden könne, dass Anna K. im Interesse ihrer Großmutter gehandelt habe. Zudem sei eine Hausdurchsuchung im Rahmen des Verfahrens um den Ehemann durchgeführt worden. Der Leiter dieser Durchsuchung bestätigte als Zeuge, dass die Angeklagte damals die selbe Geschichte erzählt hatte wie vor Gericht.

Unabhängig davon, ob die Geschichte glaubwürdig ist, sieht das Schöffengericht den Tatbestand für erfüllt. Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, bekommt Anna K. Zudem muss sie den Verlust des Geldes nach besten Kräften, mindestens mit 100 Euro monatlich, wieder gutmachen.

Kliegl erklärt, der Wunsch der Oma sei - wenn es diesen überhaupt so gab - aufgrund der Demenzerkrankung belanglos. Und unabhängig davon, ob sie das Geld im Keller versteckt hat oder ob der Mann es gestohlen hat, ist die Angeklagte der Untreue schuldig. Sie habe die Pflicht, das Geld sicher aufzubewahren, verfehlt, denn: "Der Keller ist ja wohl nicht sicher? "

In einem Gespräch mit einer Rechtspflegerin, die bezeugte, die Angeklagte bei Beginn der Vermögensbetreuung belehrt zu haben, war zudem klar geworden: Das Geld hätte in solchen Höhen sowieso nie abgehoben werden dürfen, vertretbar sind nur Taschengeldbeträge von etwa 500 Euro. Zudem bestehe ein Schenkungsverbot, auch 5000 Euro für eigene Zwecke seien also problematisch.

Laut Kliegl habe man der Angeklagten ihr Geständnis, das Geld abgehoben zu haben, zu Gunsten gewertet - zu Lasten hingegen zurückliegende Vermögensdelikte. Die Höhe der Raten hält Kliegl für angemessen, da die Angeklagte mit einem Insolvenzverfahren zu kämpfen hat und zwei Kinder mit dem Gehalt einer Teilzeitstelle versorgen muss. Der Richter verdeutlicht der Angeklagten, die Verurteilung als Warnung zu sehen und die Bewährung ernst zu nehmen.