Wellington
Tiefschlag für Kim Dotcom

Oberstes Gericht in Neuseeland: Auslieferung des Internetunternehmers an die USA rechtens

20.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:37 Uhr

Wellington (AFP) Das oberste Zivil- und Strafgericht in Neuseeland hat die Auslieferung des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom (Foto) an die USA genehmigt. Richter Murray Gilbert bestätigte gestern die Entscheidung einer unteren Instanz, die einer Auslieferung des 43-Jährigen und dreier Mitangeklagter bereits zugestimmt hatte.

Die Verteidiger der vier Angeklagten kündigten umgehend an, vor den Berufungsgerichtshof zu ziehen. "Wir sind weit davon entfernt, geschlagen zu sein", erklärte Dotcoms Anwalt Ron Mansfield. Die Entscheidung bezeichnete er als "äußerst enttäuschend".

Die US-Behörden werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft im Gegenzug den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen. Sollte er ausgeliefert und in den USA verurteilt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

Dotcom kritisierte scharf die Entscheidung des High Court. "Das ist ein politischer Fall. Das ist ein politisches Urteil", schrieb er auf Twitter. Er habe immer gesagt, dass er wegen der Verletzung des Urheberrechts nicht ausgeliefert werden könne, und er habe Recht behalten.

Tatsächlich war Richter Gilbert Dotcoms Argument gefolgt, dass Urheberrechtsverletzungen nach neuseeländischem Gesetz nicht strafbar seien und er deshalb nicht ausgeliefert werden könne. Dagegen, so Gilbert, gebe es genügend Hinweise auf Betrug, um Dotcom den Prozess zu machen. Deshalb sei seine Auslieferung rechtens.

Kim Dotcom hatte 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern Mathias Ortman, Bram van der Kolk und Finn Batato vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben.

Nach Berechnungen des Ministeriums soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen 175 Millionen Dollar (165 Millionen Euro) Gewinn gemacht haben, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

Dotcom wurde 1974 als Kim Schmitz in Kiel geboren, seine Karriere begann er als Computerhacker. In den 1990er-Jahren war er eine schillernde Figur der New Economy. Nach dem Platzen der Internetblase wurde er im Jahr 2002 vom Amtsgericht München wegen Insiderhandels mit Aktien zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. ‹ŒArchivfoto: Clermont/dpa