Luxemburg
Milliardenstrafe für Intel wird überprüft

EuGH hebt Urteil zu Wettbewerbsbuße auf Neue Runde im Rechtsstreit mit Chiphersteller

06.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:32 Uhr

Luxemburg (AFP) Der Streit um die milliardenschwere Wettbewerbsstrafe gegen den US-Chiphersteller Intel geht in eine neue Runde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hob gestern ein die Strafe bestätigendes Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts (EuG) auf.

Die Vorinstanz habe nicht ausreichend geprüft, ob Intel tatsächlich den US-Wettbewerber AMD vom Markt der x86-Prozessoren habe verdrängen wollen und können.

Intel hatte von 2002 bis 2007 den führenden Computerherstellern Dell, Lenovo, HP und NEC sogenannte Treue- oder Ausschließlichkeitsrabatte versprochen, wenn sie nur oder fast ausschließlich x86-Prozessoren von Intel verwenden. Zudem hatte Intel Media-Saturn Zahlungen unter der Auflage gewährt, dass der Elektronikhandelsriese nur Computer mit x86-Prozessoren von Intel verkauft.

Die EU-Kommission verhängte 2009 gegen Intel die bis dahin höchste Wettbewerbsstrafe von 1,06 Milliarden Euro. Sie warf dem Konzern vor, das Unternehmen habe seinen einzigen ernsthaften Wettbewerber AMD aus dem Markt heraushalten wollen. Intel habe einen Marktanteil von 70 Prozent oder höher. Für ein derart marktbeherrschendes Unternehmen seien Ausschließlichkeitsrabatte ohnehin wettbewerbswidrig.

Das EuG bestätigte 2014 die Wettbewerbsbuße. Es ging dabei davon aus, dass Ausschließlichkeitsrabatte eines marktbeherrschenden Unternehmens generell geeignet sind, den Wettbewerb zu beschränken. Wie nun der EuGH entschied, ist dies zwar grundsätzlich richtig. Unternehmen könnten im Einzelfall aber Argumente vortragen, warum ihre Rabatte ausnahmsweise gerechtfertigt seien. Dies habe Intel getan. Deshalb habe auch die EU-Kommission die Wettbewerbslage bei den x86-Prozessoren näher untersucht.

Intel habe aber auch das dabei von der Kommission angewandte Prüfsystem als fehlerhaft angegriffen. Damit habe sich das EuG nicht auseinandergesetzt. In einem zweiten Durchlauf soll es dies nun nachholen.