Versicherungsschutz - Zehn Tipps zur Haftpflichtversicherung

28.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:24 Uhr

Eine Haftpflichtversicherung bietet nur Schutz, wenn die Versicherungssumme angemessen ist. Achten Sie darauf, dass auch sogenannte Gefälligkeitsschäden dabei sind.

1. Angemessene Versicherungssumme
Eine private Haftpflichtversicherung ist nur dann ein wirkungsvoller Schutz, wenn die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Der Vertrag sollte eine pauschale Versicherungssumme von drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden vorsehen, damit der Schutz wirklich ausreicht.

2. Forderungsausfallversicherung
Ein Forderungsausfallschutz ist vor allem dann wichtig, wenn jemand Ihnen einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist und bei dem auch kein Schadensersatz zu holen ist. Denn dann springt die Forderungsausfall-Police ein und übernimmt den Schaden des Versicherten.

3. An Gefälligkeiten denken
Wer anderen einen Gefallen erbringt, soll nicht noch bestraft werden, wenn er dabei fahrlässig einen Schaden anrichtet. Das ist seit vielen Jahren gängige Rechtsprechung, so dass auch viele Haftpflichtversicherer die Schadensübernahme bei Gefälligkeiten verweigern.

Wer aber als unbezahlter Umzugshelfer oder ehrenamtlicher House-Sitter bei Schäden trotzdem abgesichert sein will, muss Gefälligkeiten mitversichern. Allerdings ist der Schutz dann meist auf Schäden von maximal einigen tausend Euro begrenzt.
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4. Schlüsselverlust

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und den Schlüssel verliert, wird oft zur Kasse gebeten. Der Schaden kann mehrere tausend Euro betragen, wenn im ganzen Haus Schlüssel ausgetauscht werden müssen. Beinhaltet die Haftpflichtversicherung eine Schlüsselverlustversicherung, sind Sie zumindest bis zur versicherten Obergrenze auf der sicheren Seite, falls die Schlüssel mal verloren gehen.

5. Schäden an geliehenen Sachen

Egal, ob nun Bohrmaschine oder Rasenmäher: Wenn Sie sich von Freunden etwas leihen und an den geliehenen Sachen einen Schaden anrichten, sollte die private Haftpflichtversicherung Schäden abdecken. Nur bei wenigen Policen ist das der Fall.
Mieter sollten bei der Privathaftpflicht darauf achten, dass sie gegen Mietsachschäden geschützt sind. Eine Schadenssumme von mindestens 300.000 Euro sollte abgesichert sein, falls mit einer gemieteten Wohnung oder Ferienwohnung ? auch im Ausland ? etwas passiert.

6. Kleine Kinder versichern

Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind nicht deliktfähig, können also für von ihnen angerichtete Schäden, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ausnahmsweise müssen zwar die Eltern einspringen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ansonsten bleibt ein vom Kind angerichteter Schaden unbezahlt.
Um Streit mit Nachbarn und Freunden auszuschließen, lohnt es sich auch deliktunfähige Kinder über die private Haftpflichtversicherung abzusichern. Einzelne Tarife bieten eine Deckung über 10.000 Euro an.

7. "Allmählichkeitsschäden"
Darunter fallen Schäden durch Wasser, Ruß, Rauch oder Staub, die erst nach einiger Zeit zutage treten. Häufiges Beispiel: Beim Anschließen einer Waschmaschine lockert sich ein Rohr, und über Monate baut sich ein Wasserschaden in der Nachbarwohnung auf. Solche Allmählichkeitsschäden sollten mitversichert sein.

8. Abwasserschäden
Auch das kann in der Praxis schnell passieren: Ein Abflussrohr der Wohnung verstopft, und das rücklaufende Wasser richtet erheblichen Schaden an. Ohne Absicherung über die private Haftpflichtversicherung für dieses häusliche Abwasser bleibt man auf dem Schaden sitzen.

9. Fremde Hunde

Wer gelegentlich auf Nachbars Hund aufpasst, lebt riskant: Denn damit haftet man voll, wenn der Hund einen Unfall verursacht. Die Privathaftpflicht sollte deshalb das Hunde-Hüten mit abdecken. Das gilt übrigens auch, wenn man gelegentlich fremde Pferde ausreitet.

10. Jetzt an morgen denken
Private Haftpflichtversicherungen können auch Vorsorgeversicherungen umfassen. Damit sind neue Risiken abgedeckt, die während der Vertragslaufzeit einer bestehenden Haftpflichtversicherung hinzukommen, etwa ein Hund. Für ihn wäre eigentlich eine separate Hundehalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Bis zum Ende der Meldepflicht für neue Risiken ? meist vier Wochen nach der nächsten Rechnung ? wäre der Hund in der privaten Haftpflicht erst einmal mitversichert.

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