Kfz-Versicherung - Sind Mitfahrer versichert?

22.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:16 Uhr

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht sichert alle Mitfahrer im Auto ab. Allerdings nicht bei jedem Unfall. Kommt der Unfallfahrer selbst zu Schaden, braucht er eine private Unfallversicherung.

Geld sparen, gute Unterhaltungen mit interessanten Menschen führen und ganz nebenbei etwas für die Umwelt tun: Es gibt viele gute Gründe, Mitfahrgelegenheiten zu nutzen und sich nicht selbst hinters Steuer zu setzen. Auch über die Versicherung müssen Sie sich keine Gedanken machen.

Kfz-Haftpflicht gilt auch für Fahrgemeinschaften

Grundsätzlich ist die Mitnahme von anderen Personen im Auto unkompliziert, denn im Fall des Falles sind durch die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung alle Insassen eines Pkw geschützt. Dabei bezahlt diese Pflicht-Versicherung des Fahrers für die Mitfahrer im eigenen Pkw und alle Insassen in den geschädigten Fahrzeugen. Auch wenn der Fahrer am Unfall nicht schuld ist, wie zum Beispiel beim Platzen eines Reifens, haftet seine Kfz-Haftpflichtversicherung für verletzte Beifahrer. "Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt auch bei der Bildung von Fahrgemeinschaften für Personenschäden der Mitfahrer auf. Bei einem verschuldeten Unfall sind die eigenen Mitfahrer, der Unfallgegner und dessen Mitfahrer durch die Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers abgesichert", sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt.

Nur der Unfallfahrer selbst ist durch die Kfz-Haftpflicht nicht abgesichert. Zur Sicherheit müsste er eine private Unfallversicherung abschließen.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Fahrten zur Arbeit

Auf dem gemeinsamen Weg zur Arbeit haftet neben der Kfz-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Unfallversicherung. Von ihr werden zum Beispiel die Kosten für Heilbehandlungen, Berufshilfe oder Renten bei Dauerschäden übernommen. Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer sowieso auf dem Weg zur und von der Arbeit über den Arbeitgeber versichert, das gilt auch für mögliche Umwege, die Sie im Rahmen von Fahrgemeinschaften für die Mitfahrer machen müssen.

Haftungsfreistellung vereinbaren
Wenn Sie es ganz genau nehmen, können Sie Ihre Mitfahrer zusätzlich bitten, eine Haftungsfreistellung zu unterschreiben. Eine solche Vereinbarung schützt Sie vor zusätzlichen Schadenersatzansprüchen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Prinzipiell besteht kein Schadensanspruch, wenn ein Unfall auf Grund höherer Gewalt - etwa durch einen Blitzschlag - zustande kam. Für derartige Schäden kommen nur die private Unfallversicherung und manche Insassenunfallversicherungen auf.

Zudem sollte Sie sich innerhalb der Fahrgemeinschaft Gedanken darüber machen, wie zum Beispiel Kosten für Bußgelder aufgeteilt werden sollen. Dann kann es wenigstens keine Verstimmungen geben, wenn der Wagen einmal geblitzt wird.

Private Haftpflichtversicherung für Mitfahrer
Für Mitfahrer ist eine private Haftpflichtversicherung grundsätzlich empfehlenswert. Sie springt ein, falls Sie versehentlich einen Schaden am fremden Auto verursachen.

Selbst bei privaten Fahrdienst-Vermittlern wie Uber müssen Sie sich als Fahrgast keine Gedanken machen ? Sie sind immer über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgesichert. Die Privatchauffeure selbst müssen mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sie ihre gewerblichen Fahrten bei der Versicherung nicht melden, um Beiträge zu sparen. Sie müssen dann mit einer Vertragskündigung rechnen. Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall den Schaden des Mitfahrers, aber sie wird in der Regel von dem verantwortlichen Fahrer eine Sonderzahlung verlangen.

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