Auto - Wechsel Countdown bei der KFZ-Versicherung

24.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:31 Uhr

Jedes zugelassene Auto muss versichert sein. Aber das muss nicht zu jedem Preis geschehen. Noch wenige Tage haben Sie Zeit, die KFZ-Versicherung zu wechseln, hier schlummert großes Sparpotential.

Autofahrer haben zwei Möglichkeiten, ihre Beitragslast zu senken: Entweder Sie wechseln in einen günstigeren Tarif bei ihrer derzeitigen Gesellschaft oder Sie suchen einen neuen Anbieter. Altkunden müssen allerdings selbst aktiv werden und sich nach neuen Tarifen erkundigen. Denn kaum eine Gesellschaft offeriert von sich aus günstigere Prämien. Neukunden werden indes umworben.

So sparen Sie richtig
Die Gesellschaften legen jeweils individuell fest, welche Rabatte sie geben. Selbst die Schadensfreiheits-Staffeln sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich aufgeteilt. Im Gegensatz zur Regionalklasse oder der Berufsgruppe können Halter zum Beispiel selbst bestimmen, wie viele Kilometer sie im Jahr zurücklegen, ob sie das Fahrzeug nachts in die Garage stellen oder ob statt des Mannes die Frau Versicherungsnehmer wird. Alle diese Punkte wirken sich auf die Beitragsgestaltung aus.

Darum gibt es eine Menge Sondertarife für bestimmte Gruppen. Wahrscheinlich gehören Sie zur einen oder anderen. Typische Rabatte:

Schadensfreiheit: Dies ist bei Weitem der allerwichtigste Rabatt, den der Fahrer sogar aktiv durch sein Verhalten im Straßenverkehr beeinflussen kann. Maßgeblich ist die Zahl der schadensfreien Jahre. Wichtig: Genaues Informieren lohnt sich, denn die einzelnen Jahresstaffeln können je nach Gesellschaft erheblich abweichen. Um den Schadens-freiheitsrabatt möglichst niedrig zu halten, lohnt es sich oft sogar, trotz Versicherung eine Beule auf eigene Kosten aus dem Auto beseitigen zu lassen.

Wenigfahrer: Wer nur wenige Kilometer im Jahr fährt, der zahlt weniger und umgekehrt, schließlich steigt mit der Fahrleistung auch die Unfallwahrscheinlichkeit.

Alter: Jüngere Autofahrer und Senioren werden häufig mit Beitragszuschlägen belegt, Erwachsene mittleren Alters (40 bis 64) können mit Nachlässen rechnen.

Beruf: Bestimmte Berufe wie Bankangestellte oder Rechtsanwälte erhalten Beitragsnachlässe.

Mengenrabatt: Sparen können Sie oft auch, wenn Sie neben Ihrer Autoversicherung noch weitere Policen bei der gleichen Gesellschaft haben. Dann gibt es oft ?Mengenrabatt? ? auf Nachfrage.

Öffi-Rabatt: Manche Gesellschaften reduzieren den Beitrag, wenn Kunden eine Jahreskarte oder ein Monatsabo für den ÖPNV vorlegen.

Einzelfahrer: Singles, die allein ihr Fahrzeug steuern, erhalten manchmal Beitragsnachlässe.

Erstbesitzer: Ist der Halter zugleich der Erstbesitzer des Wagens, reduzieren einige Gesellschaften den Beitrag, weil der Besitzer dann vorsichtiger fährt.

Frau: Weibliche Autofahrer zahlen weniger, weil sie weniger Unfälle bauen. Tipp: Eventuell Police auf den Namen der Frau laufen lassen.

Garagenwagen: Egal, ob Einzel- oder Tiefgarage ? die Versicherung unterstellt ein geringeres Diebstahlrisiko und mindert entsprechend die Prämie.

Hausbesitzer: Eigenheimbesitzer zahlen weniger, weil der Wagen in einer vermeintlich sicheren Wohngegend geparkt wird.

Private Nutzung: Wird der Wagen ausschließlich privat genutzt, gewährt die Gesellschaft einen Nachlass.

Treuerabatt: Wer schon viele Jahre bei der Gesellschaft versichert ist, kann bei Abschluss eines neuen Vertrages mit einem Treuebonus rechnen.

Der Stichtag naht
Wer seine KFZ-Versicherung wechseln möchte, ist an ganz bestimmte Fristen gebunden. Die meisten Verträge beginnen im Januar und laufen dann jeweils bis Ende Dezember. Um den Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen, müssen Sie als Versicherungsnehmer bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Das Kündigungsschreiben muss also bis 30. November beim Versicherer eingegangen sein, damit zum 1. Januar der neue Vertrag starten kann. Wird die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Wann Sie außerdem kündigen können: Versäumen Sie den Termin, besteht ein Kündigungsrecht immer dann, wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden oder die Versicherung außerplanmäßig den Beitrag erhöht. Der Vertrag muss dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung gekündigt werden. Auch im Schadensfall oder bei Veränderungen der Typen- bzw. Regionalklasse haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen. Die schriftliche Kündigung erfolgt sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit der Bitte um Kündigungsbestätigung.

Achtung: Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich, wenn der Beitrag nur deshalb steigt, weil der Versicherte zum Beispiel wegen eines Unfalls im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird oder weil er in eine Region umzieht, in der eine teurere Regionalklasse gilt.

Richtig kündigen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt: "Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse er dem neuen Anbieter melden wird." Denn zuweilen übermittelt er eine höhere Einstufung, als in der Beitragsrechnung stand. Was die Experten überdies empfehlen: "Kündigen Sie nur, wenn der neue Vertrag ganz sicher unter Dach und Fach ist." Denn wird der Vorvertrag aufgehoben, bevor der Neuvertrag beginnt, kostet das Bußgeld, wenn es auffällt. Und falls Sie dann einen Verkehrsunfall verursachen, "haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für alle Folgen", mahnen die Verbraucherschützer.

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