Auslandskrankenversicherung - Ohne Auslandskrankenversicherung kein Urlaub

02.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:57 Uhr

Egal wohin auch immer die Reise geht, eine private Aulsandskrankenversicherung darf auf keinem Fall fehlen, sonst kann es teuer werden.

Versicherungsnehmer zahlreicher gesetzlicher Krankenkassen, die sich bisher auf weltweiten Krankenversicherungsschutz verlassen haben, müssen umdenken. Das gilt vor allem für Versicherte von Betrieblichen Krankenkassen. Denn seit 1. Januar 2013 dürfen ihre Kassen ihnen nach Protesten des Bundesversicherungsamtes keinen kostenlosen, weltweiten privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten.

23 Millionen Bundesbürger haben eine private Auslandskrankenversicherung
Für einen bestmöglichen Reiseschutz haben schon heute nach Angaben von Stiftung Warentest rund 23 Millionen Menschen in Deutschland eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Zwar sind deutsche Urlauber bei Reisen innerhalb von Europa und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, gesetzlich krankenversichert, jedoch sind die versicherten Leistungen meist unzureichend. Deshalb warnen die Experten des ADAC: "Wer ohne zusätzlichen privaten Auslandskrankenschutz verreist, riskiert im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt innerhalb von Europa oft nur einen Bruchteil der Behandlungskosten, außerhalb von Europa grundsätzlich überhaupt nichts." Auch die Stiftung Warentest bestätigt: "Selbst innerhalb der EU kann es sein, dass die Kasse nicht alle Ausgaben trägt. Wenn der behandelnde Arzt zum Beispiel eine private Behandlung abrechnet, kommt die Kasse nicht für alle Kosten auf." Die Kosten für einen Rücktransport im Krankheitsfall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls nicht, selbst wenn das Reiseland innerhalb der Europäisch Union liegt.

Auslandskrankenversicherung übernimmt alle Kosten
Private Auslandskrankenversicherungen übernehmen in der Regel all die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden, wie etwa die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, falls Sie während einer Auslandsreise krank werden. Außerdem erstattet die Versicherung unter anderem auch die Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen, ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz, ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt sowie den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch den Rettungsdienst. Im Falle, dass der Erkrankte bzw. Verletzte vor Ort nicht ausreichend versorgt werden kann, zahlt die private Versicherung auch einen Rücktransport.

Wann wird der Rücktransport von der Versicherung übernommen?
Einige Versicherer bezahlen den Rücktransport nur, wenn er medizinisch ?notwendig? ist, während andere Versicherer die Kosten für den Rückflug in die Heimat übernehmen, sobald der Rücktransport medizinisch ?sinnvoll und vertretbar? ist. Die Auslandskrankenversicherung zahlt allerdings nicht für Behandlungen, bei denen schon von vornherein feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen, sowie bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen. Einzelpersonen bekommen einen Jahresvertrag bereits für weniger als zehn Euro, Familien können sich schon für knapp 18 Euro versichern. Senioren zahlen oft deutlich mehr, die meisten Versicherer nehmen ab 60, 65 oder 70 Jahre deutlich mehr.

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