Altersarmut - Vorsorgepflicht für Selbständige

23.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr

Ein höheres Rentenniveau schützt nicht vor Altersarmut. Stattdessen fordert die Deutsche Rentenversicherung eine Alterssicherungspflicht für Selbständige.

Mehr als eine halbe Million Deutsche bezieht Grundsicherung im Alter. Das mag zwar gemessen an rund 14,5 Millionen Rentenbeziehern wegen Alters (Stand Dezember 2015) relativ wenig erscheinen. Dennoch: Jedem zweiten Beschäftigten droht nach jüngsten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes die Altersarmut, da er monatlich weniger verdient als 2.330 Euro brutto.

Jetzt sorgt eine aktuelle Studie der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für weiteren Diskussionsstoff: "Selbst eine ganz erhebliche Erhöhung des Rentenniveaus" würde bei zwei Dritteln der heutigen Bezieher von Grundsicherung "nicht dazu führen, dass die Betroffenen auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruches kämen". Darauf weist die DRV in der heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestages zum Thema Alterssicherung hin.

Eine obligatorische Alterssicherung?

Laut DRV-Studie bezieht knapp ein Viertel der heutigen Empfänger von Grundsicherung im Alter überhaupt keine Rente aus der gesetzlichen Versicherung. Weitere 40 Prozent der Betroffenen erhalten eine gesetzliche Rente von weniger als 400 Euro. "Es ist inzwischen wohl unstrittig, dass Altersarmut häufig auf konkret benennbare Ursachen zurückzuführen ist und es zu ihrer Bekämpfung gezielter, an diesen Ursachen orientierter Ansätze bedarf", heißt es in dem DRV-Schreiben.

In diesem Zusammenhang sei die Forderung des Sozialbeirats zu begrüßen, eine obligatorische Alterssicherung für Selbständige einzuführen. "Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Bund erscheint dabei eine Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch gesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung grundsätzlich als der vorzuziehende Ansatz."

DRV gibt Nahles Rückendeckung
Die Deutsche Rentenversicherung begrüßt ausdrücklich die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) für eine sogenannte doppelte Haltelinie ? also ein zu starkes Absinken des Rentenniveaus ab 2030 zu verhindern und den Anstieg der Beitragssätze zu drosseln. "Bei welchen konkreten Werten diese Leitplanken liegen sollen, wird letztlich politisch zu entscheiden sein", schreibt die DRV.

Dabei müsse berücksichtigt werden, dass Beitragssatz und Rentenniveau miteinander korrelieren. Die DRV stellt folgende Faustregel auf: "Unter sonst gleichen Bedingungen erfordert die Finanzierung eines im Vergleich zum Status-Quo-Szenario im Jahr 2030 um einen Prozentpunkt höheren Rentenniveaus eine Beitragssatzerhöhung um etwa einen halben Prozentpunkt."

Steigende Beiträge unvermeidbar
Steigende Beiträge sind laut DRV in den nächsten Dekaden nicht zu vermeiden, zumal sich die Kapitalmarktbedingungen verändert hätten und die eingezahlten Beiträge im Rahmen der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge weniger Erträge abwerfen. "Damit die Lebensstandardsicherung im Alter auch unter den veränderten Kapitalmarktbedingungen realisierbar bleibt, ist aus heutiger Sicht abzusehen, dass ein insgesamt höherer Beitrag aufgewendet werden muss."

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