Berlin
Schärfere Gesetze gegen Dschihadisten

Justizminister Maas will Strafrecht anpassen – Der Union reicht das nicht

20.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:06 Uhr

Berlin (DK) Schärfere Gesetze im Kampf gegen die Terrormiliz IS? Bisher hatte Bundesjustizminister Heiko Maas gebremst. Der SPD-Politiker warnte vor „purem Aktionismus“ und unterbreitet nun doch Vorschläge zur Verschärfung des Strafrechts: Wer Deutschland verlassen will, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen, soll sich künftig strafbar machen.

Darüber hinaus plant der Justizminister einen eigenständigen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Maas erwägt für diese Fälle ein Strafmaß von sechs Monaten bis zehn Jahren Haft. „Wir werden mit Entschlossenheit und Augenmaß auf den IS-Terror reagieren“, erklärte Maas gestern in Berlin. Weitergehenden Strafrechtsverschärfungen erteilte er eine Absage.

Am Freitag erst hatten die Innenminister von Bund und Ländern angekündigt, radikalen Islamisten notfalls den Personalausweis zu entziehen, um so die Ausreise in Kampfgebiete zu erschweren, jetzt zieht Maas nach. Die Bundesregierung setzt damit die im September einstimmig vom Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete Anti-IS-Resolution um. „Für gewalttätige Terroristen wird es keine Toleranz geben, sie werden die ganze Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen“, sagt Maas. Er rechnet mit weiteren Verfahren gegen Islamisten im Zuge der geplanten Strafrechtsverschärfung. Bereits jetzt ermitteln Generalbundesanwalt und Länderstaatsanwaltschaften gegen rund 200 mutmaßliche Unterstützer der Terrormiliz. Hintergrund ist unter anderem das Betätigungsverbot in Deutschland, das die Bundesregierung gegen die Terrormiliz IS verhängt hatte.

In der Bundesregierung hatte Maas seine Pläne unter anderem mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) abgestimmt. Doch kaum hatte der Justizminister die Details präsentiert, äußerten sich Unionspolitiker unzufrieden. Im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), mit Maas’ Vorschlägen sei es noch nicht getan. „Wir müssen auch intensiv darüber nachdenken, unter welchen Voraussetzungen wir Deutsche, die einen zweiten Pass haben, aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen können, wenn sie in Diensten einer ausländischen Terrororganisation stehen“, so Herrmann. Terror dürfe nicht sehenden Auges exportiert werden. Genauso weniger dürfe man es hierzulande zu Terror kommen lassen.

Auch in der Unionsfraktion im Bundestag sind die Innenexperten unzufrieden. „Ich bedauere sehr, dass wir uns mit der SPD nicht darauf einigen konnten, den Straftatbestand der Sympathiewerbung für eine terroristische Vereinigung wieder einzuführen“, erklärte Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses, gestern im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. Die vom Justizminister vorgeschlagenen Änderungen seien „notwendig, aber nicht ausreichend“. Änderungsbedarf sieht Bosbach auch im Staatsangehörigkeitsrecht. Bei islamistischen Kämpfern mit Doppelpass müsse überprüft werden, „ob nicht die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden kann“, so der CDU-Politiker.