BGH: Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich

22.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:10 Uhr

Karlsruhe (dpa) Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers.

Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Der Käufer bleibt aus Sicht des BGH gleichwohl „erheblich“ im Vorteil: „Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen“, betonte die Vorsitzende BGH-Richterin.

Bei seiner Entscheidung habe der BGH aber auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. „Sonst wäre das das Aus für Privat-Verkäufer gewesen.“