"Im Zweifel für die Grundrechte"

19.09.2010 | Stand 03.12.2020, 3:40 Uhr

Berlin (DK) Vor dem heutigen Spitzentreffen von Politik, Wirtschaft und Verbraucherschützern fordert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine umfassende gesetzliche Regelung für Geodatendienste. "Der Computer ist für viele bereits heute zum Speicher ihrer Gedanken geworden", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger gestern gegenüber unserer Berliner Redaktion.

 Dreh- und Angelpunkt einer gesetzlichen Regelung müssten die Zugriffsmöglichkeiten des Users auf seine personenbezogenen Daten sein. "Neben Auskunftsansprüchen des Nutzers gegenüber dem Diensteanbieter und der Möglichkeit des Einzelnen, die Löschung von Daten zu erreichen, sollten Widerspruchsrechte der Dateninhaber gesetzlich verankert und auch Einwilligungslösungen vorangetrieben werden."
 
Jeder hinterlasse jeden Tag unzählige digitale Spuren. "Diese digitalen Spuren können nicht nur angesichts des beschleunigten Wandels von Speicherkapazitäten immer umfassender verknüpft werden", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Unternehmen wie Google und Facebook würden schon heute georeferenzierte Daten wie Stadtplanausschnitte mit Lokalisierungsdaten verbinden. "Aus isoliert betrachtet wenig sensiblen Sachdaten können in Kombination Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile von hoher datenschutzrechtlicher Sensibilität entstehen", warnte Leutheusser-Schnarrenberger. Jede gesetzliche Regelung dürfe das enorme innovative Potenzial der digitalen Welt nicht ersticken, müsse jedoch dem modernen Grundrechtsverständnis gerecht werden. "Im Zweifel für die Grundrechte in der digitalen Welt, das sollte der Grundsatz sein, auf den sich der Gesetzgeber verabredet", so die FDP-Politikerin weiter.

Das Grundgesetz kenne zwar keine ausdrückliche Verankerung eines Grundrechtes auf Datenschutz. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe aber die Grenzen des Privaten über den Wandel der Zeit verteidigt und definiert. Neben dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien mit dem sogenannten IT-Grundrecht, dem Recht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Maßstab und Grundlage für eine Regelung der Geodatendienste vorgegeben. "Der strenge Maßstab des Grundgesetzes kann nicht durch leichtfertiges Gerede vom Verschwinden der Privatheit relativiert werden", sagte die Justizministerin.