Regensburg
Dealer muss fast acht Jahre hinter Gitter

Mainburger wegen Handel mit Crystal und Anbau von Cannabis in großem Stil verurteilt

16.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:51 Uhr

Eine professionelle Zuchtanlage mit fast hundert Cannabispflanzen betrieb der jetzt verurteilte 28-Jährige zusammen mit Komplizen in einer Wohnung in Riedenburg. - Foto: Polizei

Regensburg/Mainburg (DK) Er hat mehrfach die synthetische Droge Crystal in Tschechien besorgt und in Riedenburg in großem Stil Marihuana angebaut – der Stoff wurde dann auch an Jugendliche verkauft. Deshalb ist ein 28-Jähriger gestern vom Landgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Außerdem wurden 20 000 Euro seines beschlagnahmten Vermögens eingezogen.

Nach acht Verhandlungstagen sprach das Gericht den Mainburger wegen 40 Fällen der unerlaubten Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln, weiteren 19 Fällen des gewerbsmäßigen Handels, davon fünf Fälle der Abgabe an Personen unter 18 Jahren, sowie des bandenmäßigen Anbaus von Betäubungsmitteln schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich vorgeworfen, vom Juni 2012 an regelmäßig mit Komplizen nach Tschechien gefahren und sich dort mit Crystal zu einem Grammpreis von 50 Euro eingedeckt zu haben. Ein Dutzend solcher Einkaufsfahrten mit einer Gesamtmenge von 835 Gramm listet die elf Seiten umfassende Anklageschrift auf. Zu einem Grammpreis zwischen 80 und 100 Euro wurde die Droge dann über wenigstens fünf Unterverteiler in Regensburg, Neustadt an der Donau, Bad Gögging, Mintraching, Abensberg und Kösching verkauft. Auch Ecstasy-Tabletten und Kokain sollen zu der Angebotspalette des Angeklagten gehört haben. Am Tag seiner Festnahme hatte er 30,46 Gramm Crystal bei sich. Weiter hatte der Angeklagte zusammen mit drei Komplizen in einer Wohnung in Riedenburg vom März bis Juni 2013 eine professionell eingerichtete Aufzuchtanlage mit 98 Cannabispflanzen betrieben, um daraus getrocknetes Marihuana in rauchfähigem Zustand zu gewinnen und gewinnbringend zu verkaufen.

Um den Prozess abzukürzen, verständigten sich die Beteiligten darauf, nur die Deals einer Verurteilung zu Grunde zu legen, die der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag gestanden hatte. An diesen hatten die Richter auch auf Grund des Ermittlungsergebnisses über sein Absatzsystem und Zeugenaussagen über die in Riedenburg betriebene Hanfplantage keine Zweifel. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lehnten die Richter ab. Zwar hatte der Angeklagte behauptet, regelmäßig und in großen Mengen Crystal zu konsumieren, dies konnte ihm jedoch aufgrund genommener Haarproben und Laboranalysen widerlegt werden. Anders als seine Verteidigerin war ein Sachverständiger zu dem Ergebnis gekommen, dass sein Konsum zwar eine gewisse Enthemmung auslöste. Einen Hang – der eine Unterbringung rechtfertigen würde – konnte ihm der Gutachter jedoch nicht attestieren.

„Sehen Sie es positiv, auch wenn es beim Strafmaß keine Minderung gibt“, sagte die Gerichtsvorsitzende in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Schwer zu Buche schlug der bandenmäßige Anbau von Marihuana, ebenso die Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche.