Nürnberg
Kündigung erneut abgewiesen

Nürnberger Busfahrer bleibt trotz Teilnahme an rechter Demo im Dienst

11.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:39 Uhr

Seinen Dienstausweis trug der Bus- und Straßenbahnfahrer auf der Demo von Rechtsextremisten gut sichtbar am Gürtel. Das brachte ihm zunächst eine fristlose Kündigung ein. - Foto: Löster

Nürnberg (DK) Vor genau einem Jahr hat die Nürnberger Verkehrs-Aktien-Gesellschaft VAG dem augenscheinlich rechtspopulistischen Busfahrer Fridrich L. fristlos gekündigt. Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) entschieden: Die Kündigung ist ungültig.

Die VAG wird den Mann nun wohl wieder Busse lenken lassen, so die erste Reaktion aus dem Stadtkonzern.

L. sitzt seit Jahren für die NPD-nahe "Bürgerinitiative Ausländerstop" im Stadtrat, weshalb er im Sommer 2016 an einer Demonstration der Kleinstpartei "Die Rechte" teilnahm. Auch eine Rede trug er bei. Das alles wäre noch kein Grund für den Kündigungswunsch der VAG gewesen. Aber L. ließ deutlich seinen Firmendienstausweis aus der Hosentasche baumeln, den auch anwesende Journalisten sahen.

Einer davon, Rüdiger Löster, fotografierte und veröffentlichte das Bild. "Ich bedauere es sehr, wenn VAG Mitarbeiter ihren Dienstausweis zur Schau stellen, während sie Minderheiten diskriminieren", erklärte damals der VAG-Aufsichtsratschef, Bürgermeister Christian Vogel (SPD) auf Nachfrage. Und der VAG-Vorstand schrieb die "außerordentliche, hilfsweise ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses".

Schon in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Nürnberg hatte diese Kündigung keinen Bestand. Nun aber richtete das LAG kurz und knapp: "Die Berufung der Beklagten (VAG) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 25.01.2017 wird zurückgewiesen. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen."

Das Gericht begründet seine Entscheidung vor allem damit, dass L. zwar eine "außerdienstliche Pflichtverletzung" begangen habe. Die "genügt aber nicht für den Ausspruch einer Kündigung". Eine Abmahnung hätte ausgereicht, "um künftiges ähnliches oder gleich gelagertes Fehlverhalten des Klägers zu unterbinden", meint das Gericht.

Weil aber "nach Ansicht des Gerichts das Arbeitsverhältnis auch nicht gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen" ist, "wird der nun wieder fahren", heißt es aus VAG-Kreisen auf Nachfrage. Offenbar will die VAG auch nicht gegen die Nichtzulassung der Revision vorgehen. Dabei schien es bisher, als wolle das Unternehmen den Rechten auf alle Fälle loswerden.

Einen Rüffel hatte das LAG dennoch für den Kläger parat: "Sein Verhalten im Prozess und während des Prozesses wie auch sein Vorbringen in den Schriftsätzen ist teilweise nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen - notfalls in scharfer Form - gerechtfertigt. Dies gilt insbesondere für seine unstreitige Äußerung in der Güteverhandlung, die Vorstände der Beklagten hätten ihn erschießen lassen, ,wenn wir in einem anderen Land leben würden'", ist im Urteilstenor zu lesen.