Im Supermarkt gestürzt - Schmerzensgeldklage abgewiesen

13.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:48 Uhr

München (dpa) Nach einem Sturz in einem Münchner Supermarkt ist eine Kundin mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert. Kunden dürfen beim Einkaufen in Supermärkten nicht auf absolute Sicherheit bauen, befand das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 158 C 21362/15).

Zwar hätten Supermarkt-Betreiber „alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen“ zu ergreifen. „Absolute Sicherheit ist indessen nicht geschuldet“, entschied das Gericht weiter. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vor dem Sturz im Supermarkt war die Stelle gereinigt worden, weil eine Rotweinflasche zerbrochen war. Die Frau argumentierte, der Betreiber habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und bemängelte vor allem das Fehlen eines Warnschildes.

Die Klage auf mindestens 2500 Euro Schmerzensgeld wies das Gericht zurück. Der Supermarkt habe seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt und sei auch nicht verpflichtet gewesen, Warnschilder aufzustellen.