Gersthofen
Vanessas Mörder klagt in Straßburg

23.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:26 Uhr

Gersthofen (DK) Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen bei Augsburg, Michael W., will in die Freiheit. Das Augsburger Landgericht hatte ihn zuletzt zu einer nachträglichen Sicherungsverwahrung verurteilt.

Derzeit soll sich W. in einer speziellen Einrichtung in Straubing aufhalten. Jetzt legte sein Münchner Anwalt, Adam Ahmed, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Er will erreichen, dass die Wegsperrung aufgehoben wird und sein Mandant freikommt.

Der zur Tatzeit 19-jährige Michael W. streifte am Abend des Rosenmontags 2002 mit einer Totenkopfmaske verkleidet durch die Straßen Gersthofens. Schließlich brach er in das Zimmer von Vanessa ein. Die Eltern des Mädchens besuchten während dieser Zeit eine Faschingsveranstaltung in der nahen Stadthalle. Michael W. tötete die Zwölfjährige mit 21 Messerstichen. Ihr Bruder schlief währenddessen ahnungslos im Nebenzimmer. Vanessa war, wie der Prozess ergab, ein Zufallsopfer. Michael W. wollte sie nach eigenen Worten nur erschrecken. Als das Mädchen aufwachte und schrie, habe er Panik bekommen und immer wieder auf sie eingestochen.

Nach der Verbüßung der Jugendhöchststrafe von zehn Jahren ordnete das Landgericht Augsburg im November 2012 die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Michael W. an, weil in Freiheit von ihm eine zu große Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Eine Revision gegen dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sommer 2013 als unbegründet verworfen. Damit war das Urteil des Landgerichts rechtskräftig: Michael W. blieb weiterhin hinter Gittern.

Schon damals kündigte der Verteidiger an, notfalls den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu beschreiten. Doch auch beim Bundesverfassungsgericht scheiterte der Anwalt. Die Beschwerde wurde nicht angenommen. Beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg könnten Michael W.s Chancen möglicherweise besser stehen. Das hängt mit der Reform der Sicherungsverwahrung zusammen. Anwalt Ahmed argumentiert, dass das rechtskräftig gegen seinen Mandanten verhängte Urteil nachträglich nicht auf der Basis eines neuen Gesetzes abgeändert werden dürfe.