Dietfurt
Drogentod in Dietfurt: Reue mildert Strafmaß

16-Jähriger bekommt wegen unterlassener Hilfeleistung Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren

27.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:25 Uhr

Dietfurt (DK) Eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten: Gestern Nachmittag ist am Landgericht Nürnberg-Fürth das Urteil gegen einen 16-Jährigen aus Breitenbrunn (Kreis Neumarkt) gefallen. Ihm wurde vorgeworfen, die Hauptschuld am Drogentod einer 14-Jährigen in der Nachbarstadt Dietfurt zu haben.

Hinter verschlossenen Türen waren insgesamt vier Prozesstage lang die schrecklichen Ereignisse aufgearbeitet worden, die im Sommer vergangenen Jahres in der gesamten Region für Entsetzen gesorgt hatten. Während in der Dietfurter Innenstadt ein Sommerfest gefeiert wurde, starb nur ein paar Hundert Meter entfernt auf dem Verkehrsübungsplatz der Sieben-Täler-Stadt eine Schülerin der örtlichen Mittelschule.

Die Achtklässlerin hatte sich mit einigen Freunden dort getroffen. Der Angeklagte hatte der Schülerin Liquid Ecstasy gegeben. Als es ihr nach einer Überdosis sehr schlecht ging, holte er keine ärztliche Hilfe. Deshalb wurde er nun wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt.

"Die Schülerin hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, wenn sie früher ärztliche Hilfe bekommen hätte", sagte Friedrich Weitner, Richter am Oberlandesgericht und Leiter der Justizpressestelle.

In der Urteilsbegründung habe der Vorsitzende Richter dargestellt, dass der Angeklagte die Tat im Wesentlichen gestanden und bereut hatte. Eine zentrale Rolle bei der Strafzumessung habe der im Jugendrecht maßgebliche Erziehungsgedanke gespielt. Der Richter sei zu der Erkenntnis gelangt, dass dies "ein tragischer Fall" gewesen sei. Es sei bei der Bemessung der Strafe vor allen Dingen darauf angekommen, eine Sanktion zu finden, welche den erzieherischen Anforderungen am besten gerecht wird. Konkret bedeutet das für den 16-Jährigen, dass er die nächsten Monate in der Justizvollzugsanstalt Laufen verbringt, wo er schon seit Juni 2016 untergebracht war. Die Untersuchungshaft würde ihm angerechnet. Ob er eine Verkürzung der Haftzeit bekommt, darüber entscheiden laut Weitner im Jugendstrafrecht die Anstaltsleiter. "Das hängt von der guten Führung ab."