Augsburg
Fliegengitter: Gericht weist Klage ab

30.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:24 Uhr

Augsburg (DK) Der Beklagte im sogenannten Fliegengitterfall muss keinen Schadensersatz zahlen. Das Landgericht Augsburg wies die Klage eines Online-Händlers wegen einer schlechten Bewertung seiner Ware im Internet gestern als unbegründet ab. Der Anwalt des Beklagten Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg) wertete die Entscheidung als Stärkung der Meinungsfreiheit.

In der Auseinandersetzung ging es um ein Fliegengitter im Wert von 22,51 Euro, das Allrutz im Online-Versandhaus Amazon gekauft hatte. Nachdem die Montage misslang, gab er dem Händler im Internet eine schlechte Bewertung und beschwerte sich über eine fehlerhafte Aufbauanleitung. Dieser reagierte mit einer Klage und forderte von Allrutz knapp 70 000 Euro, weil wegen dessen Beschwerde sein Amazon-Konto gesperrt worden sei und er damit hohe Umsatzeinbußen habe hinnehmen müssen.

Richter Rolf Weigell sagte in seiner kurzen Urteilsbegründung, der Kläger habe den Beweis nicht angetreten, dass die Bewertung falsche Tatsachen enthielt. Die Klage sei daher schon aus prozessualen Gründen abzuweisen. Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung über die Äußerungen kam es damit vor Gericht nicht. Die Kosten des Verfahrens muss der Online-Händler tragen. Ganz ausgestanden ist die Sache für Allrutz allerdings noch nicht. „Unsere Tendenz geht ganz klar in Richtung Berufung, weil die Argumentation aus unserer Sicht falsch ist“, sagte der Klägervertreter unserer Zeitung.