Schrobenhausen
Freibeträge beantragen

Ab sofort können Lohnsteuerermäßigungsanträge gestellt werden

24.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:04 Uhr

Schrobenhausen (oh) „Arbeitnehmer können ab sofort Lohnsteuerermäßigungsanträge für das Jahr 2015 bei den Finanzämtern einreichen“, erklärt Karl Ostermeier, Leiter des Finanzamts Schrobenhausen. Wird ein Freibetrag eingetragen, zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab, sodass ein höheres monatliches Nettoeinkommen verbleibt.

Auch wenn für 2014 bereits ein Freibetrag berücksichtigt worden ist und sich die Verhältnisse nicht ändern, ist für 2015 ein neuer Lohnsteuerermäßigungsantrag erforderlich.

Der Freibetrag wird als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber in einem elektronischen Abrufverfahren bereitgestellt und von diesem automatisch berücksichtigt.

Ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann gestellt werden, wenn höchstens der Freibetrag beantragt wird, der bereits für 2014 ermittelt wurde, und sich die maßgebenden Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben. Die Antragsformulare sind zum Download auf den Internetseiten der Finanzämter (siehe www.finanzamt.bayern.de) oder im Finanzamt auf Papier erhältlich.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, die Anträge per Post an das Finanzamt zu schicken. Weitere Auskünfte erteilt das Finanzamt Schrobenhausen mit der Außenstelle Neuburg.