Schrobenhausen
Das Schweigen der Ämter

Regierung stellt zu Transparenzprüfung Antwort "voraussichtlich in den nächsten Wochen" in Aussicht

17.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:56 Uhr

Das Landratsamt Pfaffenhofen als Aufsichtsbehörde fühlt sich bei Anfragen zu Entscheidungen von Kommunen im Landkreis in einer Reihe angefragter Themen nicht zuständig und beruft sich auf seine Beratungsfunktion. - Foto: SZ-Archiv

Schrobenhausen (SZ) Ist es in Ordnung, wenn Bauleitplanung in Form von Einzelverträgen mit ausgewählten Bürgern erfolgt, wenn Gutachten, die für Klarheit sorgen sollen, gemäß der Vorstellungen von Bürgermeistern ausfallen - und die zuständigen Aufsichtsbehörden dazu schweigen? Seit mittlerweile drei Monaten prüft das Bayerische Innenministerium diverse Fälle - bisher ohne Ergebnis.

Es sind im Laufe des vergangenen Jahres immer mehr Fälle geworden, die allein im Altlandkreis Schrobenhausen Bürger an der Behördenbürokratie verzweifeln lassen, unsere Zeitung hat über einige davon bereits berichtet: Die Nachbarn des Diepoltshofener Schweinestalls, die sich ärgern, weil die Abluftanlagen nicht so ausgeführt wurden, wie es im Gutachten gefordert war. Bürger in Weichenried, denen ein fragwürdiges Schattengutachten vorgesetzt wurde. Bürger aus Koppenbach, die in einer Bürgerversammlung von Stundungen erfuhren, die den Rückschluss zuließen, dass die Gemeinde ihre Bauleitplanung hinter verschlossenen Türen in Form von Einzelverträgen vornimmt - und bei Nachfragen auf den Datenschutz pocht. Der Fall Hilm, wo die Gemeinde die Zufahrt zum Anwesen einer offenbar unbequemen Eigentümerin mit Halbwahrheiten verschwinden lassen will. Die Frage, warum nach bayerischem Baurecht zwei Fertiggaragen genehmigungsfrei sind, in Hohenwart aber deren fünf. Am Ende steht bei etlichen der Beteiligten ein Gefühl der Ohnmacht, des Abgehängtseins.

Die Behördenauskünfte, die Bürger und auch Medien zu all diesen Themen bekamen, waren überwiegend mehr als dürftig, lustlos, ausweichend. "Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die nur einer eingeschränkten rechtsaufsichtlichen Kontrolle unterliegt. Sinn der staatlichen Aufsicht ist es, die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten", teilte das Landratsamt Pfaffenhofen zu einem der Themen mit. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Kommunen tun und lassen können, was sie wollen, solange sie sich nicht strafbar machen? "Nein, das heißt es nicht", erwiderte ein Sprecher des Innenministeriums schon im Oktober auf diese These und kündigte an, zumindest prüfen zu lassen, ob für die Bedürfnisse der Bürger und auch der Medien hinreichend Transparenz hergestellt wurde - mit dem Hinweis darauf, dass eine fachaufsichtliche Prüfung in Bayern nicht vorgesehen ist. Das ist jetzt exakt ein Vierteljahr her. Auf die Anfrage anlässlich des kleinen Jubiläums, wann denn mit Ergebnissen zu rechnen sei, hieß es gestern: "Der Grund für die Bearbeitungsdauer ist nicht, dass der Vorgang ,ausgesessen' werden sollte"- darüber war nämlich in der Kolumne "Unterm Strich" zum Jahresende 2017 spekuliert worden. "Vielmehr sind andere, vordringliche Aufgaben zuerst zu erledigen. Sie werden voraussichtlich in den nächsten Wochen eine Nachricht des Sachgebiets erhalten."