Pfaffenhofen
Umstrittene Werbung um jüngere Wähler

Brief der Bunten an alle 18- bis 40-Jährigen in der Kritik Datennutzung war aber zulässig

24.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Pfaffenhofen (mck) Eine Werbeaktion der Bunten Koalition pro Windkraft und Hallenbad sorgt auch nach den Pfaffenhofener Bürgerentscheiden vom Sonntag noch für Diskussionsstoff: Die Parteien hatten in den vergangenen Tagen gezielt 18- bis 40-jährige Pfaffenhofener angeschrieben. In einem personalisierten Brief, unterzeichnet von den Bürgermeistern sowie den Stadträten von Freien Wählern, SPD, Grünen, ÖDP und Gemeinsam für Gemeinwohl, wurden die jüngeren Wähler dazu aufgerufen, zweimal mit Ja zu stimmen.

Einige Adressaten wittern da einen Verstoß gegen den Datenschutz: "Merkwürdig: Wie kommen die an meine Daten", fragt etwa ein 18-jähriger Student aus Pfaffenhofen. "Ich bin nicht Mitglied einer dieser Parteien und habe ihnen meine Adresse auch nie überlassen." Mit dieser Skepsis ist er nicht allein: "Es ärgert mich, dass ich ungefragt angeschrieben werde", sagt ein 37-jähriger Neubürger.

Haben sich die Politiker etwa unrechtmäßig an den Einwohnermeldedaten bedient? "Nein", versichert Rechtsdirektor Florian Erdle von der Stadtverwaltung. Das Meldegesetz erlaube solche Auskünfte. Geregelt sei das in Paragraf 50 des Bundesmeldegesetzes. Darin heißt es, dass die Meldebehörde Parteien oder Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs Monaten vor dem jeweiligen Termin Auskunft über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Es dürfen, also wie im konkreten Fall, Datensätze einer bestimmten Altersgruppe erfragt werden, nicht aber beispielsweise nur die Bewohner eines bestimmten Ortsteils. Weiter werden nur Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift herausgegeben. Beantragt haben die Auskunft laut Erdle Mitte Oktober die unterzeichnenden Parteien. Ihnen seien natürlich auch die üblichen Gebühren in Rechnung gestellt worden. "Pro Datensatz, der nach der bestimmungsgemäßen einmaligen Verwendung wieder zu löschen beziehungsweise zu vernichten ist, ist eine Gebühr von 15 Cent fällig."