Pfaffenhofen
Abschiebung vom Tisch?

19-Jähriger Syrer muss wohl doch nicht nach Ungarn

28.06.2015 | Stand 02.12.2020, 21:08 Uhr

Pfaffenhofen (rs) Der 19-jährige Syrer Abdulrahim Ashmawi (kleines Foto) muss zumindest vorerst nicht mehr befürchten, dass er nach Ungarn abgeschoben wird. „Eine Rückführung von Asylbewerbern in dieses Land ist derzeit gar nicht möglich, weil Ungarn einseitig ein EU-Abkommen zur Flüchtlings-Aufnahme aufgekündigt hat“, teilte der CSU-Landtagsabgeordnete Karl Straub gestern mit.

Der aus Damaskus stammende Abdulrahim Ashmawi war aus Syrien geflüchtet, weil er damit rechnen musste, dort zur Armee eingezogen zu werden. Als Wohnung wurde ihm eine Sammelunterkunft im Bayerischen Wald zugewiesen, obwohl seine verheiratete Schwester mit ihrem Mann und zwei Kindern in Pfaffenhofen lebt – wo er also Familienanschluss hätte. Jetzt sollte der 19-jährige Abiturient auf der Basis des Dublin-III-Abkommens nach Ungarn abgeschoben werden. Dublin III besagt, dass für das Asylverfahren jeweils das Land zuständig ist, in dem der Flüchtling als erstes EU-Territorium betreten hat. In Ungarn hätten dem jungen Syrer laut Bernd Duschner vom Verein „Freundschaft mit Valjevo“ zunächst Haft und später Obdachlosigkeit und Elend gedroht. Allerdings hat jetzt Ungarn die Rücknahme von Flüchtlingen auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung für unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt – und mit dieser Maßnahme nach dem Motto „das Boot ist voll“ Brüssel verärgert: Die EU-Kommission verlangte von Ungarn eine „sofortige Klarstellung“ dazu.

Für Abdulrahim Ashmawi und weitere derzeit in Deutschland lebende Flüchtlinge, die über Ungarn eingereist sind, stellt dieser europapolitische Zwist freilich derzeit einen Glücksfall dar. Foto: Duschner