Kleinhohenried
Detaillierte Karten für schönere Uferrandstreifen

Wasserwirtschaftsamt will Maßnahmen zur Aufwertung von Donaumoos-Ach, Sandizeller Arrondierungskanal, Sandrach und Brautlach umsetzen

17.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:51 Uhr

Ufergehölze gibt es nur vereinzelt an der Donaumoos-Ach, hier im Bereich der Gemeindegrenze zwischen Schrobenhausen, Königsmoos und Langenmosen. Der Zustand des Bachs ist nach einer EU-Richtlinie auch deshalb noch kein guter - Foto: Hofmann

Kleinhohenried/Sandizell (SZ) Die Donaumoos-Ach soll schöner werden, ökologisch gesehen. Das möchte jedenfalls das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt erreichen, das dafür auch schon ein Konzept erstellt hat. In der jüngsten Sitzung des Donaumoos-Zweckverbands hielt sich die Begeisterung darüber aber in Grenzen.

„Müssen wir Uferabbrüche noch fördern“, fragte zum Beispiel Gerhard Edler, einer der Vertreter der Donaumoos-Wasserverbände, die in dem Gremium sitzen. Uferabbrüche führten zu verstärktem Sedimenteintrag, was wiederum öftere Grabenräumung erfordere, erläuterte der Landwirt aus Untermaxfeld. Und dann wolle das Wasserwirtschaftsamt Maßnahmen wie das Öffnen von Verrohrungen und Querbauwerken, das Anlegen von Ufergehölzen, das Einbringen von Totholz oder den Einbau von Strömungslenkern umsetzen. Landrat Roland Weigert empfahl deshalb „den Bürgermeistern dringend, in den Gemeinden Informationsveranstaltungen durchzuführen“. Damit meinte er nicht nur die Rathauschefs von Pöttmes, Langenmosen, Königsmoos, Ehekirchen, Karlshuld und Weichering, den Anliegergemeinden der Ach, sondern auch die von Schrobenhausen und Karlskron, denn auch für die Aufwertung des Sandizeller Arrondierungskanals, der Brautlach und der Sandrach hat das Wasserwirtschaftsamt Konzepte erstellt.

Das Konzept für die Ach, einen der Hauptentwässerungsgräben des Donaumooses, hatte Bärbel Köpf vom Wasserwirtschaftsamt zuvor vorgestellt. „Der Zustand von diesem Wasserkörper ist nicht gut“, sagte sie. „Nicht gut“ nach den Erfordernissen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, und das bedeute, dass Maßnahmen ergriffen werden müssten, um den „Wasserkörper“ Donaumoos-Ach aufzuwerten, bis er den „guten Zustand“ erreicht habe. Relativ einfach seien dabei Maßnahmen umzusetzen, für die kein Grunderwerb erforderlich sei. Für die naturnahe Umgestaltung von Uferrandbereichen oder die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit gebe es auch bis zu 75 Prozent Fördergelder; allerdings dürften die Sätze demnächst fallen, meinte Köpf, „je schneller wir handeln, desto mehr bekommen wir noch an Unterstützung“.

Bärbel Köpf zeigte auf mehreren detaillierten Karten, wo Maßnahmen möglich wären. Den Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung war das allerdings zu viel des Guten – viele baten darum, die entsprechenden Grafikdateien bekommen zu können. Landrat Roland Weigert bemühte sich darum, die Detailkarten so bald wie möglich auf der Homepage des Landratsamts ins Internet stellen und damit den Bürgern öffentlich zugänglich machen zu können, wovon die Vertreter des Wasserwirtschaftsamts nicht übermäßig begeistert waren. Man wolle, so Köpf, in der Behörde die Karten erst einmal fertigstellen und sie von der Regierung von Oberbayern genehmigen lassen, ehe sie veröffentlicht werden sollten. Weigert allerdings stellte klar, dass die Bürger sofort informiert und ins Verfahren eingebunden werden sollten. Dabei verwies er auch auf das im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen so erfolgreiche Leader-Programm, das ja durch die direkte Mitarbeit der Bürger erst möglich geworden sei. Karlskrons Bürgermeister Stefan Kumpf wollte das Wasserwirtschaftsamt für einen Infoabend in Aschelsried gewinnen, doch Abteilungsleiter Holger Pharion winkte ab: Das sei nicht zu leisten. Von den Gewässerkonzepten seien 60 Gemeinden betroffen, und dafür stünden im Amt nur zwei Mitarbeiter zur Verfügung.

Die Maßnahmen, die in den Konzepten verzeichnet sind, seien allesamt freiwillig und keineswegs verpflichtend, versicherte Bärbel Köpf und erklärte noch: „Wir versuchen, so viele Maßnahmen umzusetzen, wie möglich ist. Was nicht geht, geht nicht.“ Und sobald ein „Wasserkörper“ den „guten Zustand gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie“ erreicht habe, brauche an ihm sowieso nichts mehr gemacht zu werden.

Bezirksrat Robert Knöferl empfahl, vor der Umsetzung von Maßnahmen das Amt für Ländliche Entwicklung einzuschalten, das hier mit einem Verfahren des Freiwilligen Landtauschs und einem entsprechenden Förderprogramm helfen könne. Landrat Weigert sah damit auch die Möglichkeit, den Hochwasserschutz – eine der zentralen Aufgaben des Donaumoos-Zweckverbands – mit einzubinden.