Gröbern
Der Hindernisparcours im Wald

Bei Gröbern wurden Wege, die auf Privatgrund verlaufen, abgesperrt zum Unmut einiger Naturfreunde

29.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:15 Uhr

An der Gabelung des Weges, der aus Gröbern kommt und nach Hohenried (links) und Wangen (rechts) weiterführt, lag diese inzwischen beseitigte Aufschüttung. Auch auf einem Nachbargrundstück (links am Bildrand) ist ein umgefallener Zaun zu sehen. - Foto: Dier

Gröbern (SZ) Dass auf Privatgrund verlaufende Waldwege immer wieder abgesperrt wurden, hat in Gröbern für Unverständnis gesorgt. Inzwischen haben sich Gemeinde, Landratsamt und Polizei mit der Sache befasst - und die Wege sind wieder frei.

"Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet", heißt es in Paragraf 13 des Waldgesetzes für Bayern. Da kann man doch nicht einfach einen Weg absperren, auch dann nicht, wenn der auf Privatgrund verläuft, meint der Waidhofener FW-Gemeinderat Erich Dier, der, wie er sagt, von Bürgern auf die Sache aufmerksam gemacht worden war. Das sieht man auch beim Landratsamt in Neuburg so: Selbstverständlich könnten wegen der Betretungsrechte in Wald und Natur, "die sogar verfassungsrechtlich geschützt sind", auch Privatwege nicht ohne Weiteres abgesperrt werden. In erster Linie handle es sich aber um ein "sicherheitsrechtliches Problem", und dafür, so die Auskunft aus dem Landratsamt, sei zunächst die Gemeinde als untere Sicherheitsbehörde zuständig.

Die Methoden, mit denen bei Gröbern Wege abgesperrt oder Grundstücksgrenzen gesichert wurden, sind durchaus abwechslungsreich. Erich Dier hat dazu Fotos gesammelt: Sie zeigen unter anderem einen bei den Lichtverhältnissen am Waldrand nicht unbedingt gut zu erkennenden Maschendrahtzaun, der über einen Weg gespannt wurde, eine Aufschüttung, eine ebenfalls über einen Weg verlaufende Kette und einen Stacheldrahtzaun an einer Grundstücksgrenze. Außerdem wurden offenbar an der Gröbener Ortsdurchfahrt Holz- und Metallstäbe aufgestellt, die für Rad- oder auch Motorradfahrer gefährlich werden könnten, wie Dier meint. Manche Sperren seien schon vor einigen Monaten wieder beseitigt, andere erst vor Kurzem neu errichtet worden.

Bei der Polizei tue man sich allerdings schwer, hier zu ermitteln, sagt der stellvertretende Leiter der Inspektion Schrobenhausen, Hans-Jürgen Bartl. Ein Straftatbestand sei wohl nicht erfüllt. "Die einzige Straftat, die ich sehe, ist, ob hier eventuell eine Nötigung begangen wurde", denn schließlich sei durch die Absperrung der Waldwege ja deren freie Zugänglichkeit eingeschränkt worden. Das gehe nun zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft.

Die Gemeinde hat inzwischen bereits gehandelt: Wie Vizebürgermeister Alfred Fröhlich mitteilt, habe sie einen über einen Weg gespannten Maschendrahtzaun entfernen lassen. Einen Stacheldrahtzaun habe der betreffende Grundstückseigentümer selbst beseitigt - der sei zwar an einer Grundstücksgrenze verlaufen und habe keinen Weg abgesperrt, sei allerdings eine Gefahr für Rehe oder andere Waldtiere gewesen. Auf einem anderen Grundstück sei ein Zaun gefunden worden, der offenbar umgefallen war und in einen Weg hineinragte - auch dessen Eigentümer sei aufgefordert worden, ihn zu beseitigen. Die Stäbe an der Kreisstraße, das ergänzt noch das Landratsamt, habe die Kreisstraßenbauverwaltung beseitigt.

Ansonsten hat Vizebürgermeister Fröhlich mit einem Grundstückseigentümer, der sich mit seinen Absperrungen den Unmut mancher Naturliebhaber zugezogen hat, inzwischen geredet. Man sei übereingekommen, dass es in Gröbern bald einen Ortstermin mit dem Waidhofener Gemeinderat und anderen Eigentümern von Waldgrundstücken geben soll. "Wir sind da dran", sagt Fröhlich, "wir werden uns zusammensetzen mit allen Beteiligten."