Aresing
Gemeinde geht in Berufung

Aresing will gegen Spargelhof von Landwirt Manfred Seine alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen

20.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:40 Uhr

Aresing (SZ) Landwirt Manfred Seine hat ein Recht darauf, im Norden von Aresing einen großen Spargelhof zu bauen - das hatte das Verwaltungsgericht München nach einer Verhandlung im Januar befunden. Die Gemeinde Aresing zweifelt das Urteil an. Sie will in Berufung gehen, beschloss der Gemeinderat einstimmig.

Spargelbauer Seine und die Gemeinde Aresing beharken sich bereits seit mehreren Jahren. So will die Gemeinde mit einem Bebauungsplan, der sich gerade in der Aufstellung befindet und mit einer Veränderungssperre abgesichert wurde, das ländliche Aussehen des Aresinger Nordens bewahren - allerdings wurde diese Planung erst in die Wege geleitet, nachdem Seine einen Bauantrag für einen Hof eingereicht hatte, der mit seinen großen Hallen so gar nicht in dieses im Bebauungsplan dargestellte Umfeld passen würde. Drei Gerichtsverfahren laufen dazu derzeit parallel. Das, um das es nun geht, hat Manfred Seine angestoßen: Er klagte gegen das Landratsamt in Neuburg, das wegen der Aresinger Veränderungssperre seinen Bauantrag abgelehnt hatte - und hat nun vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Bei der Verhandlung am 24. Januar war die Gemeinde übrigens auch mit eigenem Anwalt dabei gewesen - allerdings nicht als Beklagter, sondern als Beigeladener.

Aresings Bürgermeister Klaus Angermeier (CSU) ging in der Gemeinderatssitzung am Montag auf die Urteilsbegründung der neunten Kammer ein. Demnach sei Seines Bauvorhaben privilegiert und die Aresinger Veränderungssperre unwirksam - und selbst wenn sie das nicht wäre, hätte Seine einen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme. Die Veränderungssperre und den Bebauungsplan, für den sie gilt, hat die neunte Kammer offenbar regelrecht zerrupft: Die Ziele der Planung seien inhaltlich nicht ausreichend konkretisiert. Im Aufstellungsbeschluss fehle es an einer klaren Festlegung, welche Bereiche für landwirtschaftliche Nutzung gesichert werden sollen und wo am Ortsrand gebaut werden könnte. Zudem sei nicht ansatzweise zu erkennen, wie diese beiden Ziele überhaupt in Einklang gebracht werden könnten.

Aus Sicht des Anwalts der Gemeinde, Patrick Bühring, sei das Urteil des Verwaltungsgerichts "unhaltbar und grob fehlerhaft", fasste Angermeier zusammen. Weiter habe der Anwalt kritisiert, das Gericht überspanne die Anforderungen an einen Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre.

CSU-Gemeinderat Werner Dick meinte, das Urteil sei "überhaupt nicht durchdacht. Da heißt's nur: Privilegierung. Für mich ist das schon eine sehr schwammige Urteilsbegründung". Die Entscheidung greife viel zu tief in die Planungshoheit der Gemeinde ein, sagte Hans Mahl (FW), das sei schon "sehr grenzwertig". Dieses Argument griff auch Klaus Angermeier auf: "Alle Bebauungspläne der Welt können wir wegschmeißen, wenn dann jeder bauen darf, wie er will."

"Ich kann das nicht nachvollziehen", sagte auch Stefan Stromer (CSU): Eine Veränderungssperre sei doch genau dafür da, der Gemeinde Zeit zu geben, ihre Planung auszuarbeiten. Angermeier ergänzte, laut Anwalt Bühring sei es auch "ein Novum in der Rechtsprechung", dass eine Privilegierung über eine Veränderungssperre "drübergelegt" werde.

Mit dem Landratsamt, dem eigentlichen Beklagten, hatte der Bürgermeister bereits geredet: "Die werden sich raushalten." Die Gemeinde könne aber, obwohl nur Beigeladener, ebenfalls in Berufung gehen. Alois Rauscher (CSU), der zugleich Landratsstellvertreter ist, erläuterte dazu: "Es macht ja keinen Sinn, dass zwei Berufungen eingehen." Auch er meinte: "Es kann nicht sein, dass das Planungsrecht der Gemeinde ausgehöhlt wird."

"Wir sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die in unserer Macht stehen", meinte Angermeier, und das sahen die Gemeinderäte genauso: Einstimmig votierten sie dafür, in Berufung zu gehen. Isabel Kehrer (SPD) sah das als "ein gutes Zeichen nach außen: Wir wehren uns." Wann sich Spargelbauer Manfred Seine und die Gemeinde wieder vor Gericht treffen, steht noch nicht fest - es kann aber wohl durchaus noch einige Monate dauern.