Aichach
"Psychiatrie im Hobbyraum"

Zahnarzt behandelt Tochter der Freundin mit Antidepressivum – Falsche Diagnose

18.06.2013 | Stand 03.12.2020, 0:01 Uhr

Aichach (SZ) Weil er der zwölfjährigen Tochter seiner Freundin Antidepressiva und Hydrocortison verabreichte, saß gestern ein Zahnarzt aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auf der Anklagebank im Aichacher Amtsgericht. An seiner Seite die 36-jährige Mutter des Mädchens, die sich ebenfalls wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hatte.

Wie die 36-Jährige den Schöffen und Richterin Cornelia Handl erläuterte, habe ihre Tochter praktisch von Geburt an gekränkelt. Das Kind sei schlecht gediehen, habe unter Schlafstörungen gelitten und praktisch jegliche Nahrung unverdaut ausgeschieden. Ihr Mann, ein Zahnarzt, habe sich nie um sein Kind gekümmert, die Sorge um die Gesundheit der Kleinen habe allein bei ihr gelegen. 2005 trennte sich das Paar, 2008 folgte die Scheidung.

Er habe sehr um den Umgang mit seiner Tochter gekämpft, erklärte der Vater, die Mutter habe jedoch alles getan, um ihn auszubooten, so dass er schließlich, nachdem sie verbreitet habe, er stalke sie, aufgegeben habe. Vollkommen überrascht worden sei er im Oktober 2010 vom Anruf einer psychiatrischen Klinik, die wissen wollte, ob er sein Einverständnis geben werde zur stationären Aufnahme seiner Tochter. Diese sei suizidgefährdet. Erst da habe er von den gesundheitlichen Problemen und der Behandlung seiner Tochter durch den Freund seiner Ex-Frau erfahren. „Bei unserer Trennung fand ich kistenweise Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel meiner Frau im Keller“, berichtete er. Er sei quasi in Alarmbereitschaft gewesen, was die eigenmächtige Gabe von Medikamenten durch seine Frau betroffen habe. Hätte sie oder ihr Lebensgefährte ihn dafür um Erlaubnis gebeten, er hätte Nein gesagt. „Ich hätte die Behandlung durch einen unabhängigen Facharzt verlangt.“

Die Mutter hatte das Kind im Laufe seines Lebens Dutzenden von Ärzten vorgestellt. Alle meinten, der Kleinen fehle nichts. Für sie unverständliche Diagnosen: Sie habe ja gesehen, wie schlecht es der Tochter gehe, die doch eigentlich „lebensbejahend“ sei. Ihr neuer Lebensgefährte, ein Arzt und Zahnarzt, teilte ihre Meinung. „Das Mädchen ist schwerstkrank“, so der Angeklagte, der ebenfalls von den Diagnosen seiner Kollegen nicht begeistert war: „Ich wurde von denen oft sehr schlecht behandelt, man hat mich nicht mal angehört.“ Die Zwölfjährige habe 80 Prozent ihrer Zeit im Bett verbracht. Weil ihrer Großmutter einst ein bestimmtes Antidepressivum geholfen habe, sei er in den Sommerferien 2010, als sich das Befinden der Kleinen nach zwei eigentlich guten Jahren auf einer privaten Mädchenschule wieder verschlechtert habe, auf die Idee gekommen, es auch ihr zu verordnen. Im Internet habe er sich darüber schlau gemacht. Ein Psychiater habe das Präparat zwar nicht empfohlen, es aber auch nicht abgelehnt, obwohl es für unter 18-Jährige nicht zugelassen ist. Außerdem reimte sich der Angeklagte die Diagnose „Nebennierenrindenschwäche“ zusammen, für die es, so zwei Sachverständige, keinerlei Veranlassung gegeben habe. Sie bemängelten, dass der Angeklagte, der seit 2004 die humanmedizinische und seit 2002 die zahnärztliche Approbation hat, das Kind nicht einmal untersucht habe, bevor er ihm die Medikamente gab. Auch habe er die Dosierung schrittweise erhöht, beim Antidepressivum bis zum für Erwachsene zulässigen Höchstwert, ohne durch Blutuntersuchungen die Wirkung nachzuweisen. Gutachter Richard Gruber: „Das war Psychiatrie im Hobbyraum. Sicher aus Sorge um das Kind und aus menschlichem Empfinden heraus, aber mit fachlichen Defiziten.“ Man könne nicht „einfach im Kinderzimmer hochwirksame Arzneimittel aus der Tasche holen“. Der Angeklagte habe nicht die notwendige Befähigung zur Behandlung des Kindes gehabt.

Ende September 2010, nach rund fünf Wochen unter Psychopharmaka und Cortison, bekam das Mädchen, inzwischen 13 Jahre alt, eine Erkältung. „Man kennt das, da stürzt jeder in ein Loch, bei ihr war es noch schlimmer“, führte der Angeklagte aus. Nach zwei Wochen, in denen die Kleine nicht zur Schule ging, brachte er sie in eine psychiatrische Klinik in München. Dort stellte man erhöhte Blutwerte fest und dass das Kind gewiss keine Probleme mit der Nebennierenrinde hatte, wohl aber eine „mittelgradige, depressive Episode“. Das Mädchen verbrachte ein halbes Jahr in der Jugendpsychiatrie. Nach dem Wegzug aus dem Aichacher Land habe sie zunächst erfolgreich ein Gymnasium besucht, so die Mutter. Doch die Besserung war nicht von Dauer. Vor Gericht wird die inzwischen 15-Jährige wohl nicht aussagen. Wie zu erfahren war, liegt sie seit rund einem Jahr fast nur noch im Bett und kann nicht mehr zur Schule gehen.

Fünf Stunden genügten gestern nicht, um die Verhandlung zu beenden. Eine Einstellung des Verfahrens gegen die Mutter und eine Geldstrafe für den Mediziner lehnte Staatsanwalt Karl Pobuda ab. Ein neuer Termin wurde auf Dienstag, 2. Juli, 11 Uhr festgelegt.