Aichach
Beleidigung oder nicht?

36-Jähriger beschimpft den Ex-Mann seiner Freundin übelst sein Anwalt sieht das anders

17.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:47 Uhr

Aichach (SZ) Kann die Frage: "Ja, bist du deppert" bereits als beleidigend gelten, oder handelt es sich dabei nur um ein Filmzitat aus der "Schuh des Manitu"? Darüber, was als Beleidigung gilt oder nicht, lässt sich streiten. Im Fall eines 36-jährigen Arbeitslosen aus Aichach scheint der Fall jedoch eindeutig.

Die Worte, mit denen er den Ex-Mann seiner damaligen Freundin betitelte, dürfen als übelster Gossenjargon gelten. Sein Anwalt Walter Rubach sah das - erwartungsgemäß - etwas anders.

In der Regel zieht eine Beleidigung "nur" eine Geldstrafe nach sich. Im vorliegenden Fall ging es jedoch um mehr. Da der Angeklagte nämlich schon mehrfach straffällig wurde und derzeit unter Bewährung steht, stand die Frage im Raum: Muss der 36-Jährige nun ins Gefängnis? Neben Hausfriedensbruch, mehreren Drogendelikten und einer Leistungserschleichung fiel der Angeklagte, der aktuell bei seiner Mutter in Aichach wohnt, bereits durch eine Körperverletzung auf.

Vor Gericht gab der Mann die Beleidigung freimütig zu. Im Mai vergangenen Jahres war er noch mit einer alleinerziehenden Mutter zusammen. Laut eigener Aussage stellte der Ex-Mann seiner damaligen Freundin immer wieder nach. Mehrfach habe er versucht, über die Kinder an seine alte Liebe heranzukommen, so der Angeklagte. Gegenüber der Ex-Frau habe er ihn als "Junkie" und "asozial" beschimpft. Auf dem Grundstück des Ex-Mannes in Aichach kam es schließlich zu einer Begegnung der Rivalen. Das Opfer der Beleidigung sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe ihn zunächst aufgefordert, zuzuschlagen. Schließlich wurde er verbal ausfallend. Erst als er ihn aufforderte, sein Grundstück zu verlassen, zog der 36-Jährige von dannen. Laut Aussage des Bewährungshelfers hatte der Arbeitslose immer wieder Probleme mit Cannabis, mittlerweile sei er jedoch "clean". Einen Ein-Euro-Job beim Caritas-Sozialkaufhaus habe er verloren, weil er sich mit dem Chef überworfen habe. Zudem hat er 25 000 Euro Schulden. Aktuell lebt er von Hartz IV.

Der Anwalt des Angeklagten, Walter Rubach, führte vor Gericht an, die Grenzen zwischen Beleidigung und Satire verliefen gelegentlich fließend. Richter Walter Hell folgte der Argumentation des Augsburger Verteidigers nicht. Er sah die Beleidigung als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 15 Euro. Man könne den verbalen Ausrutscher des 36-Jährigen aufgrund der Vorgeschichte zwar nachvollziehen, müsse es aber nicht entschuldigen. Der Arbeitslose kam mit einem blauen Auge davon: Zu einem Widerruf seiner Bewährung kam es durch die Verurteilung nicht, er bleibt also vorerst auf freiem Fuß.