Thema verfehlt

04.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:50 Uhr

Zum Artikel "Wir sind ein Bauamt und kein Bauverhinderungsamt" (PK vom 3. Januar):

Den mündigen Bürgern des Landkreises ist sehr wohl bewusst, für welche Aufgaben das Landratsamt (Bauamt) steht und zuständig ist. Wenn Herr Wolf davon spricht, dass das Bauamt Bauwerber unterstützt und Nachbarn nicht, kann man dies als Partei ergreifend werten, oder soll uns mit der Aussage mitgeteilt werden, dass Beschlüsse von Behörden oder Ämtern gefälligst zu akzeptieren sind? Im Grundgesetz ist verankert, dass jeder, also auch der Nachbar, das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern und auch Meinung zu bilden. Diese Grundzüge der Demokratie haben für alle Bestand und Gültigkeit - auch für Nachbarn. Es gibt genügend Beispiele, in denen ein ordentliches Gericht Ämter oder Behörden in die Schranken gewiesen hat, (ich erinnere an die Giebel-Affäre), weil eben der Nachbar nicht beachtet wurde. Somit ist das Thema Nachbar auch für eine Behörde klar definiert und entsprechend wahrzunehmen. So wie Herr Wolf hier argumentiert, kann das nicht akzeptiert werden. Erstaunlich ist, dass das dem Landratsamt immer noch nicht bekannt ist.

Dass das Jahr 2016 ein schwieriges Jahr nicht nur für den Landkreis, sondern generell auch für das ganze Land war, steht außer Frage und ist mehr als bekannt. Kann aber hier ein direkter Zusammenhang mit dem Thema in Steinkirchen erkannt werden? Die Feststellung, dass Asyl, Flüchtlinge, Integration und Migration äußerst wichtige Themen sind, bestreitet keiner, weil auch damit Bürgerinnen und Bürger vertraut sind. Es fällt auch hier wiederum schwer, eine Verbindung Bauamt, Landratsamt zu Steinkirchen herzustellen. All die Themen, die Herr Wolf hier anspricht, sind durchaus richtig (außer die Nachbardefinition), aber wie das in Einklang mit Steinkirchen gebracht werden kann, liegt fern. Bürgerinnen und Bürgern erwarten vielmehr hier Antworten im Sachverhalt zu Steinkirchen. Ist hier wirklich eine Stellungnahme zu erkennen? Presse und Journalismus sollten solche Themen in der Tageszeitung aufgreifen und priorisieren, das erwartet die Bevölkerung des Landkreises. Es ist mehr als unser gutes Recht darüber zu erfahren, wie in unseren Behörden gearbeitet wird. Letztendlich werden unsere Steuergelder dazu herangezogen, um diese zu betreiben. Wie die Stellungnahme einzuordnen ist, kann jeder für sich entscheiden, aber eines ist wohl deutlich geworden, der bittere Beigeschmack von Parteilichkeit und Mauschelei ist damit nicht revidiert. Fazit zur Stellungnahme des Landrats: Thema verfehlt, welche Zensur es hierfür gibt, ist den Landkreisbewohnern ebenfalls bekannt, denn das Volk ist ja nicht dumm, wenn das auch einige wenige meinen.

Richard Mayer

Affalterbach