Mit Pflichterfüllung hat das nichts zu tun

18.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:32 Uhr

Zum Artikel "Wenn die Pflicht ruft" (PK vom 12. Juli):

Bei der Sitzung des Gemeinderates Ilmmünster am 7. Juni wurde der Geschäftsleiter, Herr Lausecker, mit einem Abstimmungsergebnis von 14:0 zum Wahlleiter für die Windradabstimmung am 10. Juli berufen. Wie ich im Pfaffenhofener Kurier gelesen habe, ist Herr Lausecker seit einem Motorradunfall schon länger krankgeschrieben. Möchte Herr Lausecker eine förmliche Anerkennung oder gar eine Beförderung erreichen, was treibt ihn an? Der Bürgermeister als direkter Vorgesetzter hätte dies vor Ort unterbinden müssen, zumal der Krankenstand schon längere Zeit bestand. Jeder Vorgesetzte hat hier eine Fürsorgepflicht für sein Personal. Ein Anruf bei der übergeordneten Behörde, dem Landratsamt, hätte genügt, und es hätte eine in Wahlleitung erfahrene Person zur Verfügung gestanden. Das Landratsamt als personalführende Stelle für Herrn Lausecker muss hier aktiv werden, denn mit Pflichterfüllung von Herrn Lausecker am 10. Juli im Wahllokal hat dies nichts mehr zu tun. Jeder Arbeitsrechtler schlägt hier wahrscheinlich die Hände über dem Kopf zusammen, wenn jemand im Krankenstand am "Arbeitsplatz" seinen Dienst verrichtet. Das Leiten der Wahl bis hin zur korrekten Auszählung der Abstimmung, da bin ich mir sicher, wäre auch ohne Herrn Lausecker ordentlich und jederzeit überprüfbar zu Ende gebracht worden.

Stephan Deutsch

Ilmmünster