Auch die Kaminkehrer haben Pflichten einzuhalten

24.09.2013 | Stand 02.12.2020, 23:38 Uhr

Zum Artikel „Hausbesitz verpflichtet“ (PK vom 13. September):

In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass der Hausbesitzer mit Wegfall des Kaminkehrer-Monopols diverse Pflichten einzuhalten hat. Es wurde aber mit keiner Silbe darauf eingegangen, dass die „Bevollmächtigten“ Kaminkehrer auch Pflichten einzuhalten gehabt hätten oder auch immer noch einzuhalten haben.

Bis zum 31. Dezember 2012 hatte der zuständige „Bevollmächtigte“ Kaminkehrer jedem Anwesen mit kehr- und überprüfungspflichtiger Anlage einen Feuerstättenbescheid auszustellen und laut Gesetzestext per Einschreiben zuzuschicken. Dass es im Landkreis Pfaffenhofen nur zwei „Bevollmächtigte“ Kaminkehrer gibt, die sich an die vom Gesetzgeber vorgegebene Pflicht gehalten haben und Feuerstättenbescheide per Einschreiben, einschließlich Informationsbroschüre, verschickten, zeigt, dass diese beiden Kaminkehrer ihre Arbeit richtig machen.

Der Rest hat sich jede Menge Porto gespart und lässt nun vom Landratsamt seine Hausbesitzer anschreiben, wenn das Formblatt fehlt oder nicht richtig ausgefüllt sein sollte, natürlich auf Kosten der Landkreiskasse. Der Hinweis des Landratsamtes in dem Artikel, dass der Kunde dann sofort einen kostenpflichtigen Zweitbescheid erhält, ist unter der Rubrik „sehr gewagt“ einzustufen und einer Fachbehörde, die sich an das Verwaltungsrecht zu halten hat, unwürdig.

Bevor das Landratsamt einen kostenpflichtigen Bescheid wegen eines fehlenden oder falsch ausgefüllten Formblattes erlassen kann, muss immer eine schriftliche Anhörung des Hausbesitzers erfolgen, diese Anhörung ist für jeden Hausbesitzer kostenfrei. Ferner würde es für das Landratsamt rechtlich sehr schwierig werden, einen kostenpflichtigen Bescheid zu erlassen und vor Gericht zu bestehen, da der der zuständige Bevollmächtigte den Feuerstättenbescheid in der Regel nicht per Einschreiben zugestellt hatte.

Da das Landratsamt die Aufsichtsbehörde der 19 „Bevollmächtigten“ Kaminkehrer ist, wäre es an der Zeit, die „Bevollmächtigten“ Kaminkehrer aufzufordern, fehlende oder falsch ausgefüllte Formblätter direkt bei dem Betrieb anzufordern, der die Arbeiten ausgeführt hat, beziehungsweise zur Korrektur zurückzuschicken. Es ist für mich absolut unverständlich, dass das Landratsamt auf Kosten der Allgemeinheit die Arbeit von „Bevollmächtigten“ Kaminkehrern erledigt, die gar nicht anfallen würde, wenn diese Personen ihre Aufgaben und Pflichten eingehalten hätten.

Da ich seit 1.1. 2013 als selbstständiger Kaminkehrer-Meister in über 20 Kehrbezirken tätig bin, haben viele Hausbesitzer die Erfahrung gemacht, dass es bei Änderung des Heizverhaltens fast unmöglich ist, die Kehrtermine zu reduzieren. Die Behörde weist in ihrem Infoschreiben darauf hin, dass die Bescheide zu ändern wären, unternimmt aber keinerlei Anstalten, bei einer Weigerung des Bevollmächtigten diesen Machtmissbrauch zu unterbinden.

Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde hat laut Gesetz dafür Sorge zu tragen, dass jeder Hausbesitzer bei Bedarf einen neuen Feuerstättenbescheid erhält und diesen Bescheid per Einschreiben zugeschickt bekommt. Erst wenn die Bevollmächtigten ihren Aufgaben und Pflichten, für die sie bei einer Änderung oder der Feuerstättenschau ja noch fürstlich entlohnt werden, nachkommen, wird sich die ganze Sache entspannen. Wer als „Bevollmächtigter“ seinen Hausbesitzer beim Anbieterwechsel fair und positiv behandelt hatte, der braucht kein Landratsamt, um fehlende Formblätter und dergleichen zu erhalten. Der kann nämlich auch den ausführenden Betrieb oder den Hausbesitzer zur Klärung kontaktieren und dadurch das Landratsamt wesentlich entlasten. Ich hoffe, dass alle Beteiligten im Jahr 2014 besser zusammenarbeiten wollen, dann wird der freie Kaminkehrer-Markt auch ein großer Vorteil für alle kostenbewussten Hausbesitzer werden.

Alois Federl

Freier Kaminkehrermeister

Dürnzhausen