Wolnzach
Ab in die nächste Runde

Fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes füllt Aktenschränke – bei Bürgern und im Rathaus

19.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:53 Uhr

In welche Richtung soll sich Wolnzach weiter entwickeln? Die Grundstruktur dafür legt der Flächennutzungsplan fest, der in seiner fünften Änderung nun noch einmal öffentlich ausgelegen hat. Auch vonseiten der Bürgerinnen und Bürger sind erneut Einwendungen und Anregungen gekommen – zum Beispiel auch für zwei Bereiche im Wolnzacher Osten (obere rechte Bildhälfte) - Foto: Hammerschmid

Wolnzach (WZ) Die fünfte Änderung des Flächennutzungsplanes beschäftigt den Markt Wolnzach nun schon seit über zehn Jahren. Immer noch gibt es Bedenken und Einwendungen auch aus der Bevölkerung – zum Teil kommuniziert über Rechtsanwälte.

Die einen wollen unbedingt, dass ihre Grundstücke durch eine Aufnahme in die Änderung des Flächennutzungsplanes zumindest die Aussicht auf ein Baurecht erhalten, die anderen wollen genau das nicht.

Von ursprünglich einmal fast 60 Hektar wurden die beabsichtigten Ausweisungen von Wohn- und Gewerbegebieten und der Gebietsumwandlungen mittlerweile auf rund 24 Hektar zusammengestrichen, vor allem die Regierung von Oberbayern hatte ganz vehement den Rotstift angesetzt.

Argumente für und gegen geplante Gebietsausweisungen im Rahmen der fünften Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wolnzach füllen mittlerweile nicht nur im Bauamt des Wolnzacher Rathauses reihenweise Aktenordner, auch in so manchem Privathaus stapelt sich mittlerweile der Schriftverkehr. So unterschiedlich, wie die betreffenden Grundstücksbereiche auch sind, so unterschiedlich sind auch die Beweggründe der Bürgerinnen und Bürger, die nun auch bei einer erneuten öffentlichen Auslegung zwischen dem 18. April und dem 17. Mai ihre Argumente noch einmal vorgebracht haben.

Konkret ging es dabei um das Allgemeine Wohngebiet im Anschluss an den Kiefernweg in Wolnzach mit einer Fläche von rund einem halben Hektar: Probleme durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, vor allem im Begegnungsverkehr mit Lastwagen sowie mit der Wasserhaltung und -ableitung hatten mehrere Bürger als Gegenargumente vorgebracht. „Die Anlieger haben mit einem zusätzlichen geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen“, hält die Marktverwaltung entgegen, der Kiefernweg sei derzeit 5,50 Meter breit und erlaube Begegnungsverkehr. Im Anschlussbereich würden die Richtlinien für Erschließungsstraßen zudem eingehalten.

Ähnliche Bedenken hat ein Anwohner des Allgemeinen Wohngebiets im Anschluss an den Jägerberg und zum Reichental mit einer Fläche von rund 0,8 Hektar noch einmal angemeldet, der Markt argumentiert ähnlich dagegen: Das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen sei hinnehmbar.

Längst einen Anwalt hat ein Bürger eingeschaltet, um doch noch die Aufnahme eines Allgemeinen Wohngebietes im westlichen Anschluss an das Baugebiet „Am Straßergrund“ zu erreichen, für das gerade der Bebauungsplan aufgestellt wird. „Aufgrund der negativen Stellungnahmen der Fachbehörden und der Einwendungen der Anwohner und Grundstückseigentümer wird an einer Fortführung dieser Flächenausweisung nicht festgehalten“, verlas dazu Bauamtsleiter Matthias Braun vor dem Bauausschuss. Dem Markt seien hier die Hände gebunden, erklärte Bürgermeister Jens Machold (CSU). Die Gegenargumente seien schlichtweg zu eindeutig.

Am Allgemeinen Wohngebiet im Anschluss an den Geisenfelder Weg in Starzhausen mit einer Fläche von rund 0,55 Hektar hält der Markt fest – auf die verschiedenen Einwendungen, die der Anwalt einer Bürgerin dem Markt dazu noch einmal übermittelt hat, sei bereits eingegangen worden. Konkret führte Bauamtsleiter Matthias Braun dazu an: Im Zuge des Straßenausbaus wurde die Einmündung vom Geisenfelder Weg in die Staatsstraße 2049 vom Staatlichen Bauamt verkehrsgerecht ausgebaut, das Sichtfeld in die Einmündung sei somit gewährleistet. Zudem werde der Feld- und Waldweg dort, wo bereits Häuser stehen, schon jetzt als Ortsstraße genutzt, eine Umwidmung entspräche also nur der tatsächlichen Verkehrsbedeutung.

Zwei weitere Bürgerschreiben sind zu diesem Wohngebiet eingegangen, ortsplanerische Gesichtspunkte, so der Markt in seiner Stellungnahme, seien hier berücksichtigt. Das gilt auch für ein Allgemeines Wohngebiet, das im westlichen Anschluss an das Gebiet „An der Burgstaller Straße“ in Gosseltshausen geplant ist und das rund 0,34 Hektar groß sein soll. „Aus der Sicht des Marktes ist diese Ausweisung vertretbar“, hält das Rathaus dagegen.

Auch einige Behörden haben noch einmal Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben. „Da war aber nichts Grundsätzliches mehr dabei“, zieht der Wolnzacher Rathauschef dazu Bilanz – und hofft: „Diese Flächennutzungsplanänderung beschäftigt uns nun schon so viele Jahre. Es wird Zeit, dass wir jetzt einmal zu einem Schluss kommen.“ Der Plan geht nun bald noch einmal an das Landratsamt und, so Machold, „kommt von dort wieder zurück. Hoffentlich dann mit Genehmigungsstempel.“