Ernsgaden
Baugebiet mit 17 Parzellen auf den Weg gebracht

Ernsgadener Neuausweisung im Südwesten Knodorfs - Besseres Breitband in gemeindlicher Eigenregie?

30.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:34 Uhr
Die Erschließung des Baugebiets Mittergreth IV in Ernsgaden hat begonnen −Foto: Huber, Gerold, Ernsgaden

Ernsgaden (hg) Die Gemeinde Ernsgaden plant in Knodorf ein neues Baugebiet mit zunächst 17 Parzellen.

Den Weg dafür hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag geebnet. Weiteres Thema in der Sitzung war die eventuelle Herstellung einer gemeindlichen Breitband-Infrastruktur.

 

„An der Hochstraße“ soll das neue Baugebiet heißen, für das der Gemeinderat jetzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat. Das Areal liegt im südwestlichen Teil von Knodorf, der zum Gemeindegebiet von Ernsgaden gehört. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist es bereits als Bauerwartungsland ausgewiesen.

Mit den Grundstückseigentümern sei man sich über die Realisierungen zu den Bedingungen des Baulandmodells einig, ließ Bürgermeister Karl Huber (CSU) in der Sitzung wissen. Nach einem ersten Entwurf des Architekturbüros Schwarz aus München soll dort zunächst ein erster Bauabschnitt mit 17 Bauplätzen in der Hauptsache für Einfamilienhäuser entstehen. Der Zeitplan der Gemeinde sieht vor, im Herbst 2018 mit den Erschließungsarbeiten zu beginnen. Die Bauplätze würden dann im Laufe des Jahres 2019 zur Verfügung stehen. In einer späteren Ausbauphase wäre hier ein zweiter Bauabschnitt mit nochmals 16 Parzellen möglich.

Beim Baugebiet „Mittergret IV“ haben die Erschließungsarbeiten für die 18 Baugrundstücke bereits begonnen. Momentan wird hier der Straßenunterbau verdichtet, dann sind die einzelnen „Sparten“ Wasserleitung, Kanalbau, Strom und Telekom an der Reihe. Zur Vergabe der Arbeiten, die bereits in der letzten Sitzung stattgefunden hatte, gab es noch einen Nachtrag zur Ausführung der Kanalbauarbeiten. Die Kosten erhöhen sich um 30 492 Euro auf insgesamt 401 444 Euro.

Auch die Bauarbeiten für das neue Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Ernsgaden gehen gut voran. Mittlerweile sind die Verputzer am Werk. Der Gemeinderat hatte sich am Dienstag mit der Vergabe der Außenanlagen zu beschäftigen, die rund 25 000 Euro kosten. Da das Endergebnis der Ausschreibung noch nicht vorlag, wurde der Bürgermeister beauftragt, nach Auswertung der Angebote der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

Nochmals ein Thema war in der Sitzung die Frage, ob ins Gemeinschaftshaus ein Aufzug eingebaut werden soll. Im Frühjahr hatte sich das Gremium aus Kostengründen noch dagegen entschieden. Allerdings: „Der Wunsch aus der Bevölkerung nach einem Aufzug ist nicht überhörbar“, erklärte jetzt in der Sitzung Hubert Attenberger (CSU). Nach seinen Recherchen gebe es infrage kommende Aufzüge bereits für unter 20 000 Euro. Letztendlich wurde beschlossen, die Angelegenheit bis zur nächsten Sitzung nochmals zu prüfen und Angebote einzuholen.

Seit vielen Jahren legt die Gemeinde ein besonderes Augenmerk auf den Breitbandausbau. Wie der Bürgermeister berichtete, gab es aber in den vergangenen Jahren immer wieder Verzögerungen und Probleme bei der Bereitstellung von schnellem Internet. Im Rahmen eines Förderprogramms soll deshalb jetzt eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, bei der geprüft wird, ob es sinnvoll ist, dass die Gemeinde die künftige Breitbandinfrastruktur (Ausbau Glasfaserkabelnetz) selbst herstellt und betreibt. Alternativ könnte ein selbst verlegtes Glasfaserkabelnetz auch an einen Betreiber vermietet werden. Man könne sich die weitere Vorgehensweise sowohl in eigener Regie als auch im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden vorstellen, hieß es in der Beschlussvorlage der Verwaltung.

Im Rahmen der Straßenerneuerungsmaßnahmen zur Dorferneuerung sind bereits Leerrohre in Ernsgaden verlegt worden, in die man Glasfaserkabel einziehen könnte. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu den Möglichkeiten und zur Wirtschaftlichkeit zu erhalten, soll jetzt nach der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus ein Antrag auf Beratungsleistung gestellt werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 50 000 Euro, teilte die Verwaltung mit. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen soll dann über die weiteren Schritte entschieden werden.