Scheyern
Komplexe Materie

Scheyrer Gemeinderat beschließt nach langer Diskussion neue Wasser- und Abwassergebühren

07.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:06 Uhr

Scheyern (PK) Laut Kommunalabgabengesetz müssen im Vierjahresturnus die Wasser- und Abwassergebühren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das hat der Scheyrer Gemeinderat am Dienstag getan. Die neue Gebührenordnung gilt bis Ende 2021.

Die Gebühren sollen kostendeckend sein, so die staatliche Vorgabe. In der zu erstellenden Globalberechnung unterscheidet man nach Herstellungsbeiträgen und Benutzungsgebühren. Mit der Erstellung der komplexen Globalberechnung wurde die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Dagmar Suchowski beauftragt, die eine aktuelle Bedarfsrechnung erstellt hatte und diese dem Haupt- und Finanzausschuss Ende November präsentiert hatte.

Dabei sind die Herstellungsbeiträge, da sie in der Regel nur einmalig erhoben werden, sekundär. Berechnungsgrundlagen sind die Grundstücksgröße und die Geschossflächen des Gebäudes. Bei den Verbrauchsgebühren beträgt der Preis derzeit 1,80 Euro pro Kubikmeter Wasser. Das aber sei in "politischer Preis" gewesen, der für die Gemeinde Defizite verursacht habe, verdeutlichte Bürgermeister Manfred Sterz (FW). Wenn man die nach dem Kommunalabgabengesetz berücksichtige, müsste laut Berechnung der Sachverständigen der Preis unter Beibehaltung der Grundgebühr in Höhe von 40 Euro bei 2,20 Euro pro Kubikmeter liegen. Dabei habe man ohnehin schon an zwei Stellschrauben gedreht, um diesen Betrag zu ermöglichen: Einer Benutzungsdauer von 50 anstelle von 33 Jahren und einer reduzierten kalkulatorischen Verzinsung von drei auf zweieinhalb Prozent. Ansonsten wären es laut Suchowski um 19 Cent mehr.

Man solle einen Preis finden, der "für die Bürger fair ist, aber auch reell kalkuliert sein soll, denn Förderung, Aufbereitung, Versorgung, Pumpstationen und die gesamte Wasserinfrastruktur müssen ja finanziert werden", fügte Sterz hinzu. Gemeinderat Hans-Herbert Mooser (Wählergruppe Gemeinde Scheyern) fand den Schritt von 1,80 Euro auf 2,20 Euro trotzdem als unverhältnismäßig gegenüber den Erhöhungen der vergangenen Jahre. Tilly Grubwinkler (WGS) monierte die politischen Preise, "die nie kostendeckend waren", und Alice Köstler-Hösl (CSU) sprach von den 2,20 Euro als "ehrlichem Preis gegenüber dem Bürger", der aber nicht für vier Jahre Bestand haben könne.

Am Ende einer langen und komplexen Diskussion zeichnete sich ein Kompromiss ab, dem die Gemeinderäte letztlich zustimmen konnten. Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der Wasserversorgung wird in der Gebührenbedarfsberechnung auf zweieinhalb Prozent für die Jahre 2018 bis 2021 festgesetzt, der Abschreibungssatz für die künftigen Herstellungskosten für die Wasserversorgung in der Gebührenbedarfsberechnung und in der Anlagenführung auf zwei Prozent. Als Konsequenz betragen die Herstellungsbeiträge künftig 1,07 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche gegenüber 1,06 Euro bisher und 7,88 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche gegenüber 8 Euro in den Vorjahren.

Beim Wasserverbrauch steigt die Grundgebühr von 40 Euro auf 50 Euro jährlich. Die Verbrauchsgebühren betragen ab 2018 pro Kubikmeter entnommenes Wasser 1,95 Euro, im Folgejahr 2,05 Euro, dann 2,22 Euro und 2,30 Euro im Jahr 2021. Die Kosten entsprechen einem Durchschnittspreis in Höhe von 2,13 Euro.