Scheyern
Bauschutt im Pudelbach

Einen verfahrenen Rechtsstreit mit dem Landratsamt führt der Anlieger Friedrich Wentz

21.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:05 Uhr

Jede Menge Bauschutt enthält die Böschung des Pudelbachs auf dem Grundstück von Friedrich Wentz. Er befindet sich daher in ständigem Streit mit dem Landratsamt, das Forderungen stellt, die der Anlieger in seinen Augen längst erfüllt - Foto: Steininger

Scheyern (PK) Ziemlich genervt und vom Pfaffenhofener Landratsamt unter Druck gesetzt fühlt sich Friedrich Wentz aus Mitterscheyern. Als Anlieger des Pudelbachs ficht er mit der Behörde wegen „unerlaubten Gewässerausbaues“ einen Strauß aus.

Bei einer gemeinsamen Begehung im Oktober 2013 von Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt und Anliegern kam der Vorschlag auf, einen Steinverbau am Böschungsfuß anzubringen. „Damals konnten sich die Anlieger aus Kostengründen nicht einigen“, sagt Wentz. Ursache seiner aktuellen Querelen mit der Behörde sei nun die „alle vier Wochen eingehende Forderung, den Pudelbach von Unrat freizuhalten“. Dabei handle es sich teilweise um 50 Jahre alten Bauschutt, der vom Vorbesitzer des Grundstückes am Rand des Bachlaufs abgelagert wurde. „Der Schutt wird nach und nach vom fließenden Wasser freigelegt“, fügt Wentz an.

Auf diese Weise gelangen immer wieder Dachplatten, Ziegel oder Betonbruch in den Fluss, was vom Wasserwirtschaftsamt nicht geduldet wird. Wentz sei immer wieder bemüht, den Bachlauf freizuhalten. Er habe sich sogar eine Wathose mit integrierten Gummistiefeln angeschafft, um den Bachlauf im Wasser abgehen zu können. Darüber hinaus hat er etliche Maßnahmen getroffen, um die Böschung zu befestigen. Genau diese sind den Behörden jedoch ein Dorn im Auge. Diese „behelfsmäßigen Ufersicherungen“ könnten sich laut Landratsamt lösen, Rohrleitungen verstopfen oder den Wasserabfluss unter Brücken behindern. Wentz dagegen bezeichnet seine Vorkehrungen als Gefahrenabwehr, um das Abrutschen des Uferbereichs zu verhindern. Wie viele Kubikmeter Schutt sich am Ufer des Pudelbachs noch verbergen, kann keiner abschätzen.

Früher war Wentz als Landespfleger am Wasserwirtschaftsamt Freising tätig. Schon allein deshalb verschließt er sich der Problematik keineswegs. „Darauf lege ich Wert“, sagt er. Aber er könne den Bachlauf nicht ständig abgehen, um Ärger mit dem Landratsamt zu vermeiden. Daraufhin habe ihm die Behörde im August 2014 mit einem kostenpflichtigen Bescheid gedroht. Sein persönliches Problem sei, dass die Behörde einfach nicht zur Kenntnis nehme, dass er drei- bis viermal jährlich den Bach sauber halte. „Ich will endlich Frieden in dieser Angelegenheit“, sagt er und wünscht die Akzeptanz der Behörde, dass er seinen Verpflichtungen nachkomme. „So gut ich eben kann“, sagt der 78-Jährige.

Mittlerweile hat sich Wentz an den Pfaffenhofener Rechtsanwalt André Schneeweiß gewandt. Der spricht von einem „endlosen Kreislauf, beginnend im Jahr 2013“, den am Ende nur das Verwaltungsgericht unterbrechen kann, falls keine Einigung zu erzielen ist. Denn letztlich könne dem Bescheid nie Genüge getan werden, „da immer wieder neuer Unrat in dem geräumten Bachbett auftreten kann“, sagt der Anwalt.

Auf Nachfrage unserer Zeitung sprach Alice Köstler-Hösl als Mitarbeiterin des Landratsamtes von einem „gesetzlich unerlaubten Gewässerausbau“. Man habe sich aber darauf verständigt, den von Wentz vorgenommenen Holzbeschlag zu belassen. Weitere von Wentz angebrachte Befestigungen seien aber zu entfernen. Dass immer wieder Bauschutt ausgeschwemmt werde, sei ein laufender Prozess. „Das ist auch dem Landratsamt klar“, sagt Köstler-Hösl. Wenn Wentz versichere, dass er regelmäßig das Bachbett reinige, werde er nicht „an dem einen Ziegelstein gemessen werden, den es zufällig einen Tag vor der Kontrolle herausgeschwemmt hat“, deutet sie eine einvernehmliche Lösung an.

Aber um der Forderung des Amtes Nachdruck zu verleihen, hat die Behörde mittlerweile einen zehnseitigen Bescheid an Friedrich Wentz übersandt, der ihm 500 Euro Zwangsgeld androht, sollte er die Verpflichtung nicht fristgerecht erfüllen. Allein die Gebühr für die Ausstellung dieses Bescheides beträgt 200 Euro, die Wentz zu erbringen hat. Der hat mittlerweile laut eigener Aussage in zweitägiger Arbeit die Forderungen des Landratsamtes erfüllt. Dieses aber verfüge in seiner Akte über Unratfotos aus dem Bachlauf, die sein Grundstück überhaupt nicht beträfen. Das ärgert Wentz natürlich. Und außerdem habe das Landratsamt sich nie konkret geäußert, was genau zu entfernen sei. Das sieht auch sein Anwalt so, der den Bescheid der Behörde als „unbestimmt und nicht konkret“ bezeichnet. „Ich fühle mich hilflos und aufgrund nicht gerechtfertigter Unterlagen drangsaliert“, fügt Wentz an. Er warte nun auf ein positives Signal seitens der Behörde. Dann könne der Streitfall auch ohne Gerichtsverhandlung aus seiner Sicht zu den Akten gelegt werden.