Rohrbach
Regeln für Photovoltaik

Rohrbacher Gemeinderat einigt sich auf Vorgaben zu Freiflächen-Anlagen

26.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:44 Uhr

Rohrbach (PK) Zentrales Thema der Gemeinderatssitzung war das Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Gemeindegebiet Rohrbach. Außerdem will die Firma Anumar aus Ingolstadt zwei Solarparks bei Ottersried neben der Autobahn bauen.

"Die Nachfragen zur Genehmigung von Freiflächen steigen gegenwärtig wieder und daher ist dieses Standortkonzept eine einheitliche Entscheidungsgrundlage und Hilfestellung für die Gemeinde", erklärte Marion Linke. Die zuständige Planerin vom Büro Linke+Kerling aus Landshut präsentierte das entsprechende Konzept zu OV-Freiflächen am Dienstagabend im Rohrbacher Gemeinderat, zu dem vor der Genehmigung noch einige Grundsatzbeschlüsse anstanden.

So sollen Moorböden grundsätzlich nicht als Standort ausgeschlossen werden. Allerdings soll die Vorbehaltsklausel gelten, dass dort nur kleinflächige PV-Anlage errichtet werden ohne Erdverkabelung sondern nur mit oberirdischen Kabelschächten.

Es wurde beschlossen, im Hinblick auf die Kulturlandschaft der Hallertau im gesamten Gemeindegebiet einen Flächenanteil von einem Prozent als Baufläche anzubieten und nach einem Antrag von Anton Moosmayr (BGR) sollen diese Anlagen zunächst nur neben der Autobahn und Eisenbahnlinie und nicht in exponierter Lage errichtet werden dürfen. Die zugelassenen Flächen könnten bei Bedarf später immer noch erweitert werden, laut Linke. Auch Elvis Schwarzmeier (SPD) meinte, die Bauleitplanung stehe nun, letztendlich könne der Gemeinderat über jeden Antrag noch entscheiden. Man einigte sich auf eine 20 Meter breite Abstandsfläche, die nicht an der Autobahn und Eisenbahnlinie gelte. Wenn Nachbarunterschriften vorliegen, muss sich der Betreiber nicht an die Abstandsflächen halten, so eine weitere Vorgabe.

Der Sitz der Betreibergesellschaft ist verpflichtend im Gemeindegebiet. "Dabei geht es um die Gewerbesteuer, die in der Gemeinde bleiben soll", erklärte Bürgermeister Peter Keck (SPD).

Zum Bebauungsplan bei einer Flächengroße von fünf Hektar reiner Modulfläche muss ein Grünordnungsplan und ein Umweltbericht vorgelegt werden. Anlagen dieser Größe sind hinsichtlich der zu schützenden Natur und Menschen außerdem einer besonders intensiven Prüfung zu unterziehen.

Bei der Frage der Bürgerbeteiligung war man sich einig, dass diese möglich sein soll. Nachdem diese Vorentscheidungen getroffen waren, wurde dem Gesamtkonzept die Genehmigung ausgesprochen.

Die Firma Anumar will westlich der Autobahn in Höhe von Ottersried auf zwei Flächen Solarparks errichten, deren Errichtung der Gemeinderat grundsätzlich zustimmte - wenn die Planungs- und Erschließungskosten die Firma Anumar übernimmt und ein Durchführungsvertrag festgelegt wird.

Da beide Grundstücke bisher als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden, muss die sechste Änderung des Flächennutzungsplanes zum "Sondergebiet Photovoltaik" vorgenommen werden, dem der Gemeinrat zustimmte und er billigte auch den entsprechenden Entwurf. Die Verwaltung hat den Auftrag, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in die Wege zu leiten.