Pfaffenhofen
"Ich wollte nur meine Hose richten"

56-jähriger Exhibitionist zu sechsmonatiger Bewährungsstrafe und Sexualtherapie verurteilt

03.05.2013 | Stand 03.12.2020, 0:11 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Weil er sein Geschlechtsteil in aller Öffentlichkeit in der Münchener Straße dreimal an gleicher Stelle der gleichen Frau gezeigt hat, musste sich am Dienstag ein 56-jähriger Pfaffenhofener vorm Amtsgericht Pfaffenhofen verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete: exhibitionistische Handlungen.

Zwischen Mitte Oktober und Mitte November des vergangenen Jahres näherte sich der Angeklagte drei Mal mit geöffneter Hose der Geschädigten. Die Frau und der 56-Jährige kannten sich vorher nicht, sondern begegneten sich zufällig. Der Angeklagte ist ledig, war zu den Tatzeiten arbeitslos und hat von Hartz IV gelebt. Laut Staatsanwältin rief die Tat des Exhibitionisten Ekelgefühle bei der Frau hervor. Vom Vorsitzenden Richter Rüdiger Reng auf die Vorwürfe angesprochen, antwortete der Angeklagte lediglich: „Ich wollte nur meine Hose richten.“ Diese fadenscheinige Aussage ließ Reng nicht auf sich sitzen. „Drei Mal? Immer am gleichen Ort“, wollte er vom wissen. „Da hätten Sie sich vielleicht mal eine neue Hose kaufen sollen, wenn die immer aufgeht.“ Daraufhin bat Verteidiger Stefan Heinl umgehend um ein Rechtsgespräch mit Richter und Staatsanwältin. Nach 15 Minuten Unterbrechung unterhielt er sich anschließend auch noch mit seinem Mandanten.

Zurück im Gerichtssaal bot sich dann ein anderes Bild: Heinl verlas im Namen des Exhibitionisten eine Erklärung: Der Angeklagte räumte seine Taten in vollem Umfang ein. Dieses Geständnis ersparte der geschädigten Frau einen Auftritt als Zeugin vor Gericht.

Der Angeklagte ist kein Ersttäter. Bereits 2009 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damals hatte er sich vor Kindern entblößt. Eine Therapie hat er jedoch nicht begonnen, nach eigenen Aussagen, weil ein Amtsarzt aus Ingolstadt keine Notwendigkeit gesehen hatte. Die Bewährungszeit war zum Zeitpunkt der nun zu verhandelten Straftaten jedoch bereits vorbei.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass entweder eine Geld- oder Haftstrafe in Frage käme, dem Angeklagten lediglich zugute käme, dass er geständig war, ihm jedoch zu Last gelegt werden müsse, dass er seine Taten sehr nahe am Bewährungszeitraum begangen habe. Sie forderte zehn Monate ohne Bewährung.

Die Verteidigung betonte, „dass die Taten letztlich folgenlos“ blieben und forderte vier Monate auf Bewährung. Der Vorsitzende Richter Reng verurteilte den Pfaffenhofener Exhibitionisten schließlich zu einer Strafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro, die der 56-Jährige an den Verein „Familie in Not“ zahlen muss. Außerdem muss sich der Verurteilte einer Sexualtherapie unterziehen. Er nahm das Urteil regungslos zu Kenntnis.