Pfaffenhofen
Verkehrsrowdy: Neun Monate Führerscheinentzug

Beim Drängeln hätte er fast einen Unfall verursacht, jetzt stand ein 38-Jähriger vor Gericht

02.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:07 Uhr

Pfaffenhofen (em) Neun Monate muss er auf seinen Führerschein verzichten und außerdem mehr als 2300 Euro bezahlen: Ein 38-Jähriger ist wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung am Pfaffenhofener Amtsgericht verurteilt worden.

Eine Zeugin hatte den Vorwurf ausführlich geschildert: Es ist Hochsommer, sie und eine Bekannte fahren bei Wolnzach mit Tempo 100, sie sind unterwegs zu einer Töpferwerkstatt. Da bemerkt die Fahrerin, dass sich von hinten ein Pick-up nähert. Das Fahrzeug fährt so dicht auf, dass das Nummernschild nicht mehr im Rückspiegel sichtbar ist. So fahren beide einige Kilometer. Vor einer Linkskurve wird die Geschwindigkeit schließlich begrenzt. „80 Stundenkilometer an dieser Stelle sind angebracht, weil die Sicht in der Linkskurve durch einen Hopfengarten verhindert wird“, erklärt die Fahrerin als Zeugin vor Gericht. Sie geht vom Gas, wird langsamer. In diesem Augenblick setzt der Pick-up zum Überholen an. Zwei Fahrzeuge kommen entgegen. „Für mich war klar: Wenn ich jetzt nicht stark abbremse, scheppert es.“ Sie bremst stark, der Pick-up zischt vorbei, schneidet ihren Wagen noch – es passiert nichts.

An diesen Vorfall wollte sich der Angeklagte aus dem östlichen Landkreis allerdings nicht mehr erinnern. „Ich kann mich nicht erinnern“, gibt der 38-jährige Hubert M. (Name geändert) dem Amtsrichter Jochen Metz als Antwort, als dieser fragt, was denn vor knapp einem Jahr vorgefallen sei. Dann fährt er fort: „Wenn es schlimm gewesen wäre, könnte ich mich sicher erinnern.“

Doch die Zeugin erzählte den Vorgang so eindringlich, dass kaum Zweifel aufkommen: „Ich habe gebremst, um das Leben meiner Beifahrerin und meines zu schützen.“ Sie beschreibt den Fahrer zutreffend als dunkelhaarig und ziemlich fest: „Ich habe sein Gesicht im Rückspiegel gesehen.“ Ihre Beifahrerin bestätigte die Aussage.

Ein Blick in das Bundeszentralregister ergab, dass Hubert M. einige Vorstrafen hat. Neben Beleidigung, Diebstahl, Betrug und Unterschlagung kam noch eine Vielzahl von Verkehrsdelikten dazu, unter anderem mehrfach der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Verteidiger wollte zwar das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen, damit war jedoch die Staatsanwältin nicht einverstanden. Bei den Plädoyers forderte sie stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen, während der Verteidiger für Freispruch plädierte. „Ein Tatnachweis konnte nicht geführt werden“ , begründete der Anwalt.

Noch vor der Urteilsverkündung wandte sich Hubert M. an die im Sitzungssaal anwesenden Zeuginnen: „Ich entschuldige mich – wenn es so gewesen sein sollte.“ Angeklagt war er wegen Nötigung. Doch die war bereits während der Verhandlung vom Tisch. Verurteilt wurde er wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 39 Euro. Viel schmerzlicher wird für Hubert M. der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrzeit von neun Monaten sein. Hätte er den Strafbefehl, gegen den er Einspruch eingelegt hatte, angenommen, so wäre er mit 900 Euro davon gekommen – ohne Führerscheinentzug.