Pfaffenhofen
Die Causa Wolf

Landtag verabschiedet Gesetzesänderung: Künftig keine formelle Erklärung der Wahlannahme mehr nötig

22.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:47 Uhr

Pfaffenhofen/München (rs) Ein ganzes Paket an kleineren und größeren Änderungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes hat der Landtag bei seiner gestrigen Sitzung verabschiedet. Und mit einer dieser Gesetzesänderungen wurden offenbar auch Konsequenzen aus der "Causa Wolf" gezogen.

Wie der Wolnzacher CSU-Landtagsabgeordnete Karl Straub auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, nahm Innenminister Joachim Herrmann jedenfalls bei seiner Vorstellung der Änderungsentwürfe Bezug zu der Zitterpartie nach der Wahl des Pfaffenhofener Landrates im Mai letzten Jahres.

Der CSU-Bewerber Martin Wolf war, obwohl er nach einem Motorradunfall schwer verletzt im Krankenhaus lag, im Mai mit fast 75 Prozent in seinem Amt als Landrat bestätigt worden. Doch dann sorgte die Frage für Hochspannung, ob Wolf gesundheitlich überhaupt in der Lage sein würde, wie im Wahlgesetz festgelegt binnen einer Woche nach der Verständigung durch den Wahlleiter förmlich zu erklären, dass er die Wahl auch annimmt. Wenn nicht, wäre eine Neuwahl fällig geworden.

Gleich in der Woche nach seinem Wahlsieg wäre Martin Wolf, der nach seinem Unfall ja auch an Amnesie litt, eine förmliche Wahlannahme sicher nicht möglich gewesen. Allerdings legte Wahlleiter Heinz Taglieber nach Rücksprache mit einer Reihe von Juristen die Formulierung "Verständigung" des Wahlsiegers so aus, dass dieser Begriff nicht schlicht mit "informiert" gleichzusetzen sei, sondern voraussetze, dass der Betroffene auch in der Lage sei, die Mitteilung zu verstehen. Erst wenn dies der Fall sei, könne daher auch die Frist zur Wahlannahme anlaufen, so seine Sicht der Dinge in diesem bundesweit einmaligen Fall. Letztlich klappte es: Ende Mai sagte Martin Wolf förmlich "Ja" und mittlerweile ist er wieder in Amt und Würden. Doch um derartige Hängepartien mit völlig offenem Ausgang künftig zu vermeiden, wurde jetzt der entsprechende Wahlgesetzpassus geändert: Künftig ist bei Bürgermeistern und Landräten keine förmliche Wahlannahme binnen Wochenfrist mehr nötig, sondern jetzt gilt die Wahl als angenommen, wenn der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach der Verkündigung des Wahlergebnisses ablehnt.