Pfaffenhofen
Neuer Plan ohne Giebel

24.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:25 Uhr

Pfaffenhofen (mck) Das ist ein Paukenschlag: Wie berichtet muss der neue Giebel an der Rückseite des Landratsamts wohl abgerissen werden und einer höchstens 45 Grad steilen Dachschräge weichen, die weniger Schatten auf das gegenüberliegende Mietshaus wirft. Diese Kompromisslösung in der Giebel-Affäre hatte sich am Mittwoch bei einer Verhandlung des Verwaltungsgerichts München herauskristallisiert.

Besonders bitter: Für eine solche Lösung mit Walmdach hatte der Landkreis schon einen genehmigten Bauplan inklusive Nachbarunterschriften in der Schublade liegen. Doch auf Drängen der Stadt Pfaffenhofen, die ein Satteldach mit Giebel wollte, wurde umgeplant. Bei der Tektur wollte der Nachbar nicht mehr mitspielen – mit bekannten juristischen Folgen.

Über einen dem Kompromiss entsprechenden Bauplan soll am kommenden Mittwoch nun erst einmal der Bauausschuss des Landkreises befinden. Eine Zustimmung dürfte wahrscheinlich sein: Ein Nein würde die Generalsanierung zeitlich weit zurückwerfen und den Kompromiss gefährden. Dann würde weiter vor Gericht gestritten – mit womöglich noch drastischeren Konsequenzen für den Landkreis. Der Nachbar, der den geänderten Plan ebenfalls vorgelegt bekommt, hat auch noch ein Wörtchen mitzureden: Auch er muss einverstanden sein.

Dem Tekturantrag muss dann auch noch der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Angesichts der Tatsache, dass die Stadt nicht ganz unbeteiligt an der Affäre ist, wäre eine Ablehnung aber mehr als befremdlich.

Die Angelegenheit ist peinlich für das Landratsamt. Doch in einer ersten Reaktion stellt sich Landrat Martin Wolf (CSU) vor seine Verwaltungsmitarbeiter: „Das Baurecht sieht Ausnahmen vor, und diese sind vom Bauamt abgewogen und als rechtskonform angesehen worden“, erklärte er. Das Verwaltungsgericht hat diese Einschätzung allerdings nicht geteilt.

Eine Alternative zum Giebel-Abriss böte dem Landkreis nach wie vor der Kauf des verschatteten Mietshauses – worauf sich der Nachbar bei Gericht nicht einlassen wollte. Ein Kauf war schon im Vorfeld am Geld gescheitert: Der Wert des Mietshauses mit zwei Wohnungen und einer Praxis liegt laut Eigentümer bei über 500 000 Euro, der Landkreis wollte nur 370 000 Euro bezahlen – und beruft sich dabei auf ein Wertgutachten. Doch laut dem Rechtsanwalt des Eigentümers wirke sich in diesem ausgerechnet der strittige Giebel wertmindernd aus.

Formell läuft das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München übrigens erst einmal noch weiter: Das Gericht will abwarten, ob der Kompromiss tatsächlich zustande kommt. „Wenn die Tektur durch ist, hat sich das Verfahren erledigt“, erklärte Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl.