Pfaffenhofen
Klagen abgewiesen

11.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:26 Uhr

Pfaffenhofen (mck) Bei den Altkleider-Prozessen sind die ersten Urteile bei drei von insgesamt acht Verfahren gefallen – und der Landkreis ist im Recht: Das Verwaltungsbericht München hat die Klagen von drei gewerblichen Altkleidersammlern gegen den Freistaat Bayern abgewiesen. Die Firmen hatten juristische Schritte dagegen eingeleitet, dass ihnen das Aufstellen von Sammelcontainern auf öffentlichem Grund nicht mehr genehmigt wird, seit der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises selbst Altkleider annimmt.

Ob die Entscheidungen des Gerichts Auswirkungen auf andere Landkreise haben, ist noch unklar, da sie noch nicht rechtskräftig sind und außerdem noch keine Urteilsbegründungen vorliegen. Diese sollen erst in den kommenden Tagen schriftlich eingehen.

Die Freude beim Landkreis über den Erfolg ist indes groß: „Ich begrüße die Klare Entscheidung“, sagte gestern Landrat Martin Wolf (CSU). Allerdings sei erst in drei von insgesamt acht Fällen, die den Landkreis betreffen, entschieden. „Wir sind aber zuversichtlich, dass in den verbleibenden Verfahren entsprechend entschieden wird, weil wir der Überzeugung sind, dass unser System den Gebührenzahlern wie den karitativen Einrichtungen am besten gerecht wird.“