Pfaffenhofen
Jobcenter um knapp 8000 Euro betrogen

60-Jährige verheimlicht Einnahmen aus ihrer Hundeschule – und erschleicht sich dadurch unrechtmäßige Sozialbezüge

08.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:42 Uhr

Pfaffenhofen (em) Hundebesitzer wissen es: Bello muss auf Kommando folgen. Und wer Wert auf einen gehorsamen Begleithund legt, ist auf einen guten Trainer angewiesen. Am Ende der Stunde wird bezahlt. Ohne Registrierkasse, ohne Überweisung. Ohne Zeugen. Da ist Vertrauen nötig. Doch was passiert, wenn der Übungsleiter das Geld einfach so einnimmt – und nicht durch seine Bücher laufen lässt

Genau um diese Frage ging es bei einem Strafprozess vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht. Richter Jochen Metz hatte über die 60-jährige Sabrina A. (Name geändert) zu richten: Hatte sie nun eine Hundeschule oder nicht? Da die Angeklagte aus dem mittleren Landkreis die Aussage verweigerte, musste der Tatnachweis geführt werden. Auch der Ehemann der Beschuldigten sagte kein Wort zu den Fragen des Richters, da ihm als Verwandter das Zeugnisverweigerungsrecht zu stand.

Laut Anklageschrift bezog Sabrina A. Geld vom Jobcenter. Bevor die Zahlungen begannen, musste sie ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse offenlegen. Danach hatte sie am Tag dieser eidesstattlichen Erklärung lediglich 40 Euro Bargeld und 60 Euro auf ihrem Konto. Andere Einkünfte hatte sie nicht – sie verschwieg die Einnahmen aus der Hundeschule. Daraufhin erhielt sie Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch. Hätte sie die Kursgebühren für ihre Arbeit als Hundetrainerin angegeben, hätte das Jobcenter diese Unterstützung nicht ausgezahlt. Nach Aussage ihres Verteidigers lief die Hundeschule über ihren Mann, der auch die Gebühren kassiert habe.

Die Staatsanwaltschaft musste nun nachweisen, dass die Angeklagte doch die Besitzerin der Hundeschule war. Da wurde ein Gewerbeschein des Kreisverwaltungsreferats München herangezogen. Der Einwand der Verteidigung, dass dieser Gewerbeschein lange hinfällig sei und es „lediglich vergessen wurde, das Gewerbe wieder abzumelden“, ließ der Richter nicht gelten. „Schließlich wurde erst in 2014 Sabrina A. aufgefordert, nach einer Änderung des Tierschutzgesetzes neue Genehmigungen zu erbringen.“ Und diese Bescheinigung wurde beigebracht. Daher der Schluss, dass doch Sabrina A. die Chefin der Hundeschule sei.

Außerdem stand in einer Münchener Tageszeitung vom Vorjahr ein Bericht über die Hundeschule – mit vollem Namen und der Bezeichnung „Hundeschulbesitzerin“. Auch in ihrer E-Mail-Adresse steht der Zusatz „Hundeschule“. So wurden immer mehr Mosaiksteinchen zusammengetragen.

Da gab es einen Anmeldebogen für ein Training von Blindenhunden, etliche Urkunden über die erfolgreiche Teilnahme an Hundelehrgängen und – als Gipfel – die Selbstbenennung als Hundesachverständige. Das überzeugte den Richter. So findet sich auf der Homepage neben vielen Qualifikationen auch die Berufsbezeichnung „Freie Sachverständige für das Hundewesen, das Blinden-Führhundewesen und für Kampfhunde“.

Der Verteidiger versuchte schließlich nach zwei Verhandlungsterminen in seinem Schlussplädoyer, die Angeklagte Sabrina A. als ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Hundeschule ihres Mannes darzustellen. Auch in ihrem letzten Wort blieb sie ihrer Linie treu: „Ich habe dazu nichts zu sagen.“

Schließlich kam das Urteil. Wegen Betrugs in Höhe von 7884 Euro gegenüber dem Jobcenter Pfaffenhofen und einer falschen eidesstattlichen Erklärung erhielt die bisher unbescholtene Hundetrainerin eine Geldstrafe von 190 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro, also 2850 Euro.