Pfaffenhofen
Jobcenter betrogen

37-jähriger Vater bezieht Arbeitslosengeld, obwohl er berufstätig ist Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt

18.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:56 Uhr

Pfaffenhofen (ahh) Zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten hat das Amtsgericht einen 37-Jährigen verurteilt, weil er zwei Monate lang Arbeitslosengeld kassiert hat, obwohl er einen Job hatte. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

"Ja", sagt Hannes F. (Name geändert), als der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest, "das stimmt, aber es war eine schwere Zeit für mich. Und da habe ich es versäumt, dem Jobcenter zu melden, dass ich wieder eine Arbeit habe." Tatsächlich ging es ihm vor gut einem Jahr nicht besonders gut: Seine Frau hatte sich von ihm getrennt und ihn mit dem neunjährigen Sohn sitzenlassen, seine Firma, die er als gelernter Maurer fünf Jahre zuvor gegründet hatte, musste Insolvenz anmelden, und ihm war das Geld ausgegangen. Zu allem Überfluss zahlt seine Frau für das gemeinsame Kind keinen Unterhalt, weil sie Hartz IV bezieht. Am 1. April meldete sich Hannes F. beim Pfaffenhofener Jobcenter arbeitslos, knapp 800 Euro bewilligte ihm das Amt monatlich. Das Geld floss allerdings auch weiter, als er zum 1. Juli bei einer Zeitarbeitsfirma anheuerte. Der Angeklagte behauptet zwar, mit dem Amt Kontakt aufgenommen zu haben, aber irgendwie habe er die Sache dann aus den Augen verloren. "Das war ungeschickt", sagt Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl, und das ist noch zurückhaltend formuliert. Denn eigentlich logisch: Die Daten werden bei den Sozialkassen abgeglichen, und dann fällt ein Betrug "automatisch" auf, so der Richter, wenn auch zeitversetzt. Danach hat Hannes F. zu unrecht 1541,98 Euro Arbeitslosengeld bezogen - zusätzlich zu den knapp 2000 Euro netto, die ihm die Zeitarbeitsfirma zahlte.

Ob er den Betrag inzwischen erstattet habe, will der Richter wissen. Nein, sagt der Angeklagte, sein Insolvenzanwalt habe ihm gesagt, dass andere Gläubiger Vorrang haben. Das Pfaffenhofener Jobcenter wird also wohl noch eine Weile auf sein Geld warten müssen, denn Hannes F. sitzt auf 150 000 Euro Schulden. Inzwischen hat Hannes F. einen festen Job als Bauleiter ("Ich hatte Riesenglück!") und verdient um die 1700 Euro netto, aber vor dem Schulden-Hintergrund ist die Frage des Richters durchaus berechtigt, warum er denn nur Teilzeit, nämlich nur 60 Prozent, arbeite. Wegen des Jungen, sagt der Angeklagte, mit neun Jahren könne der noch nicht allein zu Hause bleiben. In zwei, drei Jahren wolle er dann Vollzeit arbeiten.

Der Staatsanwalt gesteht dem Angeklagten gern zu, dass er in einer schwierigen Situation war, aber für ihn gibt es keinen Zweifel: Hannes F. hat das Jobcenter vorsätzlich betrogen. Dass er einen Job melden muss, das stehe auf jedem Bescheid, hatte eine Behördenmitarbeiterin als Zeugin ausgesagt.

Ungünstig für den Angeklagten: Er hat vier Vorstrafen, drei einschlägige wegen Betrugs, die mit teils empfindlichen Geldstrafen geahndet worden waren. Und deshalb fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung. Hannes F. hat das letzte Wort. Er zögert: "Ich habe gerade einen Kloß im Hals." Er schluckt und sagt dann: "Es war nicht beabsichtigt."

"Es ist an der Zeit, ein Zeichen zu setzen", sagt Konrad Kliegl in seiner Urteilsbegründung. Er verurteilt Hannes F. zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, die er für zweieinhalb Jahre zu Bewährung aussetzt. "Und wenn Sie sich in dieser Zeit nicht bewähren, dann sitzen Sie die Strafe ab. Das kann nicht in Ihrem Sinne und auch nicht im Sinne Ihres Sohnes sein." Der 37-Jährige nimmt die Strafe an. "Ich sage jetzt nicht Auf Wiedersehn", verabschiedet der Richter den Angeklagten. Das verkneift sich auch Hannes F. Er wünscht allseits "einen schönen Tag".